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Update-Service ARBEITSVERTRAG 3/2025 (Kurzversion)

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir freuen uns, Ihnen die einundfünfzigste Lieferung des Update-Service zum Praxiskommentar zum Arbeitsvertrag anzukündigen. Eine Auswahl wichtiger arbeitsrechtlicher Urteile und Entwicklungen aus dem letzten Quartal finden Sie in diesem Newsletter. Den Abonnenten des Update-Services steht die komplette einundfünfzigste Lieferung im geschützten Login-Bereich ab sofort zur Verfügung.

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Freundliche Grüsse

Ihr Schulthess Verlag


Wichtige Neuerungen der 51. Lieferung (3/2025)

Haftung des Arbeitnehmers

Das Bundesgericht bejahte die Haftung eines ehemaligen CEO einer Finanzgesellschaft, der in Verletzung seiner Treuepflicht nach seinem Ausscheiden vertrauliche Informationen und Unterlagen gegenüber einem Journalisten und Behörden offenbart hatte. Zu ersetzen hatte der Arbeitnehmer Kosten für externe Berater (Anwaltshonorar, Kosten für Kommunikationsberater), welche die Arbeitgeberin zur Bewältigung des medialen Skandals beiziehen musste. Mehr dazu im Update-Service.

Rückforderung von zu viel bezahltem Lohn

Es kommt vor, dass eine Arbeitgeberin versehentlich Lohnzahlungen ausrichtet, die gar nicht mehr geschuldet sind. So geschehen in der Stadt Dübendorf, als einer Primarlehrerin irrtümlicherweise zu viel Lohn vergütet wurde. Der Rückforderungsanspruch der Stadt im Betrag von rund Fr. 30'000.-- wurde vom Bundesgericht gestützt auf eine analoge Anwendung des Bereicherungsrechts gutgeheissen. Die zahlreichen, primär bereicherungsrechtlichen Einwendungen der Arbeitnehmerin blieben allesamt erfolglos. Mehr dazu im Update-Service.

Abgesagte Ferien: Entschädigungspflicht der Arbeitgeberin

Ein Zürcher Kantonspolizist, der zeitweise als Protokollführer bei der Staatsanwaltschaft tätig war, hatte im Frühjahr 2022 mit seiner Partnerin eine sechswöchige Auslandreise geplant und diese Ferien auch vorgängig so eingegeben. Die Ferien wurden ihm in der Folge nicht bewilligt. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich befand, dass die Staatsanwaltschaft unter anderem aufgrund widersprüchlicher Kommunikation gegen die Fürsorgepflicht verstossen habe. Mehr dazu im Update-Service.

Arbeitszeugnis

Ein neuer Entscheid des Bundesgerichts erinnert daran, dass Arbeitgebenden bei der Auswahl konkreter Zeugnisformulierungen ein breites Ermessen zusteht. Im vorliegenden Fall machte ein Thurgauer Staatsanwalt erfolglos vier Berichtigungsansprüche geltend, darunter den Ersatz "fundierter Fachkenntnisse" durch "sehr gute Fachkenntnisse" sowie von "stets guten Endprodukten" durch "jederzeit hochwertige und fehlerfreie Endprodukte". In einem anderen Fall schützte das Bundesgericht die Schlussformulierung in einem Arbeitszeugnis, wonach das Arbeitsverhältnis "aufgrund von Differenzen bezüglich des Umgangs mit den staatlichen Vorgaben zur Pandemiebekämpfung" endete. Mehr dazu im Update-Service.

Referenzen

Das Bundesgericht hatte den seltenen Fall zu beurteilen, dass ein Arbeitnehmer von seiner ehemaligen Arbeitgeberin Schadenersatz einfordert, weil diese eine Referenzauskunft verspätet behandelt und schliesslich zu Unrecht verweigert habe. Im konkreten Fall ging es um die Schadenersatzforderung eines Devisenhändlers in der Höhe von fast einer Million Franken. Der Arbeitnehmer hatte geltend gemacht, dass er seine neue Stelle wegen der verspäteten bzw. verweigerten Referenz nicht antreten konnte. Mehr dazu im Update-Service.

Urheberrecht

Ein neues Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich macht deutlich, dass im Urheberrecht kein gesetzlicher Übertrag von Urheberrechten an die Arbeitgeberin erfolgt, auch wenn der Arbeitnehmer diese Rechte während der Anstellung erschaffen hat (vgl. für den Sonderfall bei Computerprogrammen Art. 17 URG). Weil im Arbeitsvertrag auch keine IP-Übertragungsklausel vorgesehen war, konnte die Arbeitgeberin im vorliegenden Fall keine Rechte aus der angeblichen Verletzung ihres Urheberrechts ableiten. Mehr dazu im Update-Service.

Aufhebungsvertrag: arbeitslosenversicherungsrechtliche Risiken

Aufhebungsverträge sind in der Praxis stark verbreitet. Ein neues Urteil des Bundesgerichts zeigt, dass Arbeitnehmende unter Umständen mit arbeitslosenversicherungsrechtlichen Nachteilen rechnen müssen, wenn sie einen Aufhebungsvertrag vorschnell unterzeichnen. Willigt nämlich ein Arbeitnehmer wegen des belasteten Betriebsklimas in die vorzeitige Aufhebung des Arbeitsverhältnisses ein, obschon es für ihn zumutbar wäre, die Kündigungsfrist abzuwarten, liegt für das Bundesgericht ein Fall selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit vor, was zur Kürzung von Taggeldern führen kann. Mehr dazu im Update-Service.

Geschlechtergleichstellung: Anfechtung einer Kündigung

Medial für Schlagzeilen sorgte der Berufungsentscheid des Obergerichts des Kantons Zürich in der Angelegenheit Roshani vs. Tamedia. Wie schon das Arbeitsgericht Zürich schützte das Obergericht die Anfechtung der Entlassung der ehemaligen Redaktorin des "Magazins". Diese hatte erfolgreich geltend gemacht, dass ihr im Sinne von Art. 10 GlG nach einer Beschwerde u.a. wegen sexueller Belästigung gekündigt worden sei. Ihr zusätzliches Rechtsbegehren zur Feststellung einer Persönlichkeitsverletzung wurde zur Neubeurteilung an das Arbeitsgericht zurückgewiesen. Mehr dazu im Update-Service.

Konkurrenzverbot

In einem bemerkenswerten Entscheid hat das Bundesgericht gleich zu zwei umstrittenen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Karenzentschädigungen bei nachvertraglichen Konkurrenzverboten Stellung bezogen. Es hielt einerseits an seiner Rechtsprechung fest, dass die Arbeitgeberin ohne entsprechende Vertragsgrundlage nicht einseitig auf die Einhaltung des Konkurrenzverbots verzichten bzw. das Verbot kündigen könne, um so die Zahlung der Karenzentschädigung zu vermeiden. Andererseits stellte das Bundesgericht klar, dass sich der Arbeitnehmer anderweitige Einkünfte inkl. Arbeitslosentaggelder nicht an die Karenzentschädigung anrechnen lassen müsse. Anders sei es nur dann, wenn die Parteien die Karenzentschädigung vertraglich als Lohngarantie ausgestaltet hätten, die einen Minderverdienst des Arbeitnehmers ausgleichen soll. Mehr dazu im Update-Service.

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Newsletter (zuletzt geändert am 2013-10-21 18:00:34 durch MarcelHäfner)