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Update-Service ARBEITSVERTRAG 2/2024 (Kurzversion)

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir freuen uns, Ihnen die sechsundvierzigste Lieferung des Update-Service zum Praxiskommentar zum Arbeitsvertrag anzukündigen. Eine Auswahl wichtiger arbeitsrechtlicher Urteile und Entwicklungen aus dem letzten Quartal finden Sie in diesem Newsletter. Den Abonnenten des Update-Services steht die komplette sechsundvierzigste Lieferung im geschützten Login-Bereich ab sofort zur Verfügung.

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Freundliche Grüsse

Ihr Schulthess Verlag


Wichtige Neuerungen der 46. Lieferung (2/2024)

Rüge prozessualer Fehler

Die Aargauer Justiz behandelte nach einer Verfahrensvereinigung eine ins vereinfachte Verfahren fallende Klage fälschlicherweise im ordentlichen Verfahren. Das Bundesgericht gab der Beschwerdeführerin zwar mit ihrer diesbezüglichen Kritik recht, trotzdem war ihr aus prozessualen Gründen kein Erfolg beschieden. Mehr dazu im Update-Service.

Prämien der Krankentaggeldversicherung: Welcher Steuerabzug?

Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob ein Arbeitnehmer für seine Prämienanteile an einer durch Gesamtarbeitsvertrag obligatorisch erklärten Krankentaggeldversicherung auf den betraglich limitierten, allgemeinen Versicherungsabzug beschränkt ist oder ob er sie als Gewinnungskosten separat in Abzug bringen kann. Mehr dazu im Update-Service.

Arbeitszeugnis

Das Verwaltungsgericht Zürich hat folgende Formulierungen im Arbeitszeugnis einer Lehrperson als unzulässig taxiert: "Die Zusammenarbeit mit Vorgesetzten gestaltete sich seit der Pandemie zunehmend schwieriger. A hatte die sanitarischen Vorgaben nur teilweise beachtet. Seit dem 4. Oktober 2021 bis 31. Juli 2022 war sie krankgeschrieben." Mehr dazu im Update-Service.

Arbeitsplatzbezogene Arbeitsunfähigkeit: kein zeitlicher Kündigungsschutz

Das Bundesgericht hat für eine lange erwartete Klärung in einer sehr kontrovers diskutierten Frage gesorgt: Es hat entschieden, dass bei bloss arbeitsplatzbezogener Arbeitsunfähigkeit der zeitliche Kündigungsschutz von Art. 336c OR nicht greift. Es geht um Fälle, in denen Arbeitnehmer nur in Bezug auf ihre konkrete Stelle an der Arbeit verhindert sind, im Übrigen aber ganz normal einsatzfähig und auch in ihrer privaten Lebensgestaltung kaum eingeschränkt sind. Mit seinem neuen Entscheid hat das Bundesgericht klargestellt, dass eine Arbeitgeberkündigung in solchen Konstellationen möglich ist, dass also die gesetzlichen Sperrfristen keine Anwendung finden. Mehr dazu im Update-Service.

Missbräuchliche Entlassung

Das Zivilgericht Basel-Stadt hat die Missbräuchlichkeit einer Entlassung bejaht, als ein Inhaber einer Bar eine Kamera montierte, um die Waschmaschine zu überwachen, worauf ein Mitarbeiter sie kurzerhand zuklebte, was zu seiner Entlassung noch in der Probezeit führte. Das Zivilgericht ging von einer unzulässigen Verhaltensüberwachung und dem Vorliegen einer Rachekündigung aus. Das Bundesgericht seinerseits hat seine Rechtsprechung bestätigt, wonach eine Missbräuchlichkeit der Kündigung mit Blick auf den Zweck der Probezeit nur mit Zurückhaltung anzunehmen sei; es brauche qualifizierte Umstände. Mehr dazu im Update-Service.

Fristlose Entlassung

Gerechtfertigt war für das Bundesgericht die fristlose Entlassung eines beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) tätigen Juristen, nachdem dieser u.a. Tweets mit polemischem bzw. herabsetzendem Inhalt verfasst und gegen den Verhaltenskodex der Bundesverwaltung verstossen hatte. Das Bundesgericht bestätigte ausserdem seine Rechtsprechung, wonach die Reaktionsfrist zum Aussprechen einer fristlosen Kündigung im öffentlichen Personalrecht eine längere ist als im Privatrecht. Mehr dazu im Update-Service.

Fristlose Entlassung

Gnädig zeigte sich das Kantonsgericht Wallis gegenüber einem Arbeitnehmer, der zwei Arbeitskolleginnen zur Kündigung motiviert hatte. Das Kantonsgericht sah darin zwar eine Verletzung der Treuepflicht, doch sei diese u.a. mit Blick auf die fehlende leitende Stellung nicht ausreichend, um die fristlose Entlassung zu rechtfertigen. Anders wäre es bei einem anhaltenden Aufhetzen des Personals gewesen, so das Kantonsgericht. Mehr dazu im Update-Service.

Fristlose Entlassung

Gerechtfertigt war die fristlose Entlassung eines Lehrers, nachdem sich dieser unbefugt Zugriff auf angeblich kompromittierende Daten der Vorgesetzen verschafft hatte. Daran änderte für das Bundesgericht auch nichts, dass das Arbeitsverhältnis bereits ordentlich gekündigt war. Mehr dazu im Update-Service.

Konkurrenzverbot

Kein Wegfall des Konkurrenzverbots nach Art. 340c Abs. 2 OR lag vor, als ein Arbeitnehmer seine Kündigung damit begründete, dass eine geschuldete Bonuszahlung ausgeblieben sei, worin ein begründeter Anlass zur Kündigung zu sehen sei. Das Bundesgericht schützte die Erwägung der Zürcher Vorinstanz, wonach zwischen dem Ausbleiben des Bonus und der Kündigung zu viel Zeit vergangen sei, weshalb es am erforderlichen Kausalzusammenhang fehle. Ausserdem habe der Arbeitnehmer selber die vereinbarte Karenzzahlung eingefordert und angenommen, womit er die Gültigkeit des Konkurrenzverbots akzeptiert habe. Mehr dazu im Update-Service.

Anwendbarkeit eines Gesamtarbeitsvertrags: kein Mischbetrieb

Das Bundesgericht hat die Anwendbarkeit des Landesmantelvertrags (LMV) Bauhauptgewerbe auf eine Arbeitgeberin bejaht, die gemäss Handelsregistereintrag die Ausführung von Trax-, Bagger- und Aushubarbeiten, Transporte, Kieslieferungen, Kehrichtabfuhr und Welaki (Wechselladungskipper) sowie den Betrieb von Grosscontainern und Möbeltransportkasten bezweckt. Mehr dazu im Update-Service.

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Newsletter (zuletzt geändert am 2013-10-21 18:00:34 durch MarcelHäfner)