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Update-Service ARBEITSVERTRAG 4/2024 (Kurzversion)

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir freuen uns, Ihnen die achtundvierzigste Lieferung des Update-Service zum Praxiskommentar zum Arbeitsvertrag anzukündigen. Eine Auswahl wichtiger arbeitsrechtlicher Urteile und Entwicklungen aus dem letzten Quartal finden Sie in diesem Newsletter. Den Abonnenten des Update-Services steht die komplette achtundvierzigste Lieferung im geschützten Login-Bereich ab sofort zur Verfügung.

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Freundliche Grüsse

Ihr Schulthess Verlag


Wichtige Neuerungen der 48. Lieferung (4/2024)

Ausstempeln für Toilettenpausen

Das Kantonsgericht Neuenburg hatte darüber zu entscheiden, ob eine Arbeitgeberin von ihren Mitarbeitenden verlangen kann, dass sie während Toilettenpausen ausstempeln müssen. Das Gericht erwog, dass sich Arbeitnehmende während der Toilettenpause nicht im Sinne des Arbeitsgesetzes zur Verfügung der Arbeitgeberin halten müssten, was die Qualifikation als Arbeitszeit ausschliesse. Infolgedessen erklärte das Kantonsgericht eine Pflicht zum Ausstempeln als zulässig. Mehr dazu im Update-Service.

Kommunale Mindestlöhne

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat neue Regelungen in den Städten Zürich und Winterthur zur Einführung kommunaler Mindestlöhne als unzulässig beurteilt und die entsprechenden Verordnungen aufgehoben. Solche kommunalen Mindestlohnbestimmungen verstiessen gegen das übergeordnete kantonale Recht, befand das Gericht. Ein Weiterzug an das Bundesgericht ist bereits angekündigt. Mehr dazu im Update-Service.

Schadensermittlung in der KTGV bei Krankheit nach Kündigung

Eine Mitarbeiterin mit einem Jahressalär von CHF 565'287.85 war auf Ende Juli 2021 entlassen worden, erkrankte darauf ab dem 21. Juni 2021, worauf sich das Arbeitsverhältnis bis Ende Januar 2022 verlängerte. Umstritten war vor Bundesgericht, ob entsprechend der Genfer Vorinstanz nach Ablauf der Wartefrist am 20. August 2021 90% des hohen Salärs zu oder nur 90% der wegen der Krankheit entgangenen Arbeitslosenentschädigung zuzusprechen seien. Mehr dazu im Update-Service.

Verhältnis zwischen Betreuungs- und Mutterschaftsentschädigung

Seit dem 1. Juli 2021 ist der neue Betreuungsurlaub für gesundheitlich schwer beeinträchtigte Kinder in Kraft (Art. 329i OR). Das Bundesgericht hat nun klargestellt, dass ein Vater keinen Anspruch auf die entsprechende Betreuungsentschädigung hat, solange die Mutter Taggelder der Mutterschaftsversicherung bezieht. Mehr dazu im Update-Service.

Zeugnisausstellung bei fristloser Entlassung

Als Enddatum der Anstellung ist in einem Arbeitszeugnis in der Regel das rechtliche Ende des Arbeitsverhältnisses anzugeben. Anders verhält es sich nach einem neuen Entscheid des Bundesgerichts bei einer ungerechtfertigten fristlosen Entlassung des Arbeitnehmers. Dieser machte erfolgreich geltend, dass in diesem Fall nicht das wirkliche Ende, sondern der Tag massgebend ist, an dem das Arbeitsverhältnis ordentlich geendet hätte, also normalerweise an einem Monatsende. Mehr dazu im Update-Service.

Heimliche Referenzerteilung

Die Cour de justice des Kantons Genf hatte einen strittigen Fall von Referenzerteilung zu beurteilen. Die aktuelle Arbeitgeberin hatte ohne Zustimmung des Arbeitnehmers mit der neuen Arbeitgeberin telefoniert, um so zu sehen, ob die Anstellung rückgängig gemacht werden könne. Darin sah das Gericht eine Verletzung der Persönlichkeit des Arbeitnehmers. Eine Genugtuung wurde dagegen mangels ausreichender Schwere der Verletzung nicht zugesprochen, während der Anspruch auf Feststellung einer Persönlichkeitsverletzung bejaht wurde. Mehr dazu im Update-Service.

Alterskündigung

Das Bundesgericht hat die Entlassung einer 62-jährigen Bäckereiangestellten mit rund 19 Dienstjahren als missbräuchlich taxiert. Vor einer Verallgemeinerung des Entscheids ist allerdings zu warnen, da im Urteil nicht nur das Alter, sondern auch die Art und Weise, wie die Kündigung ausgesprochen worden war, berücksichtigt wurde. Diese entbehrte gemäss den Urteilserwägungen jeder Empathie und habe bei der Arbeitnehmerin einen als schwer zu bezeichnenden Depressionszustand ausgelöst. Mehr dazu im Update-Service.

Anfechtung einer Kündigung nach Gleichstellungsgesetz

Das Arbeitsgericht Zürich hat in Anwendung von Art. 10 des Gleichstellungsgesetzes die Entlassung einer Redaktorin des "Magazins" aufgehoben. Die Kündigung wurde nach Erhebung einer innerbetrieblichen Beschwerde ausgesprochen, was auch in den Medien für Schlagzeilen sorgte. Streitgegenstand waren Vorwürfe der Arbeitnehmerin, sie sei während Jahren systematisch sexuell belästigt, diskriminiert und gemobbt worden. Mehr dazu im Update-Service.

Ungerechtfertigte fristlose Entlassung: Anrechnung von absichtlich unterlassenem Verdienst

Auch wenn sich eine fristlose Entlassung als ungerechtfertigt erweist, muss sich der Arbeitnehmer nach Art. 337c Abs. 2 OR ein hypothetisches Dritteinkommen anrechnen lassen, wenn er es absichtlich unterlässt, eine andere Stelle anzutreten. Solche Fälle sind allerdings in der Praxis selten, zumal die Beweislast für eine entsprechende Marktlage primär bei der Arbeitgeberin liegt. Gelungen ist dies in einem neuen Fall vor dem Bundesgericht einer Walliser Arbeitgeberin, die einen Trainer fristlos entlassen hatte. Mehr dazu im Update-Service.

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Newsletter (zuletzt geändert am 2013-10-21 18:00:34 durch MarcelHäfner)