Newsletter/2021-10-07

Update-Service ARBEITSVERTRAG 3/2021 (Kurzversion)

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir freuen uns, Ihnen die fünfunddreissigste Lieferung des Update-Service zum Praxiskommentar zum Arbeitsvertrag anzukündigen. Eine Auswahl wichtiger arbeitsrechtlicher Urteile und Entwicklungen aus dem letzten Quartal finden Sie in diesem Newsletter. Den Abonnenten des Update-Services steht die komplette fünfunddreissigste Lieferung im geschützten Login-Bereich ab sofort zur Verfügung.

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Freundliche Grüsse

Ihr Schulthess Verlag


Wichtige Neuerungen der 35. Lieferung (3/2021)

Doppelrelevante Tatsachen: Entscheid über die Zuständigkeit

Bestätigung und Weiterentwicklung der bundesgerichtlichen Rechtssprechung zur Theorie der doppelrelevanten Tatsachen: Anspruch auf einen Entscheid über die Zuständigkeit und Anfechtbarkeit dieses Zwischenentscheides. Mehr dazu im Update-Service.

Keine Geheimnisverletzung durch unsorgfältige Prozessführung

Glück gehabt hat ein Arbeitnehmer im von ihm angestrengten Prozess um Provisionen vor dem Arbeitsgericht Zürich. Trotz einer mit Konventionalstrafe abgesicherten Geheimhaltungsklausel hatte der Kläger ungenügend geschwärzte Dokumente eingereicht und so Kundennamen offenbart. Das Arbeitsgericht zeigte sich aber gnädig: Nur das in der Hauptverhandlung anwesende Gerichtspersonal habe von den Namen Kenntnis erhalten, sodass eine Gefährdung der Nutzung von Knowhow oder Kundendaten nicht gegeben gewesen sei. Mehr dazu im Update-Service.

Lohndiskriminierung

Das Bundesgericht hat die Lohndiskriminierungsklage einer Direktorin abgewiesen. Die Kaderfrau machte geltend, sie habe zu Unrecht einen tieferen Lohn erhalten als ihr Vorgänger. Die Zürcher Vorinstanz sah dies anders, da die jeweiligen Aufgaben nicht gleichwertig gewesen seien, was vom Bundesgericht geschützt wurde. Der Entscheid enthält interessante Ausführungen zur Frage, ob bzw. inwiefern von den Gerichten vor dem Hintergrund der Beweislastumkehr von Art. 6 GlG eine zweistufige Prüfung (Vermutung einerseits, Widerlegung andererseits) zu erfolgen habe. Mehr dazu im Update-Service.

Kleider als Berufsauslagen?

Ein Chauffeur hat vor dem Arbeitsgericht Zürich vergeblich Aufwendungen für Schuhe, Anzug, Hemd und Krawatte als vergütungspflichtige Berufsauslagen eingeklagt. Daran änderte auch nichts, dass die Arbeitgeberin gewisse Vorgaben in Bezug auf das Erscheinungsbild gemacht hatte. Dies, so das Arbeitsgericht, komme auch bei anderen Berufsgruppen wie etwa im Bankensektor vor. Ausserdem liessen solche Kleider anders als spezifische Arbeitskleider auch eine Privatnutzung zu. Mehr dazu im Update-Service.

Sozialplan

Das Bundesgericht hat in einem sorgfältig begründeten Entscheid daran erinnert, dass der personelle Anwendungsbereich eines Sozialplans massgeblich von seiner Rechtsnatur abhängt. In casu fehlte es am normativen Charakter des Sozialplans und lag auch keine unzulässige Diskriminierung gegenüber begünstigten Arbeitskollegen vor. Mehr dazu im Update-Service.

Folgen einer verschleppten internen Untersuchung

Das Arbeitsgericht Zürich hat eine fristlose Entlassung als verspätet taxiert, nachdem die ihr zugrundeliegende interne Untersuchung von der Arbeitgeberin verschleppt worden war. Bereits die interne Willensbildung hatte rund 30 Tage betragen, worauf sich eine interne Untersuchung von weiteren acht Wochen anschloss. Mehr dazu im Update-Service.

Alterskündigung: Relativierung der Rechtsprechung

In einem bemerkenswerten neuen Urteil nimmt das Bundesgericht die Kritik an seiner Rechtsprechung zur Alterskündigung mindestens teilweise auf und räumt ein, dass die in früheren Urteilen pauschal geforderte Rücksichtnahme gegenüber allen älteren Arbeitnehmenden zu apodiktisch ausgefallen sei. Vielmehr bestimme sich der Umfang der arbeitgeberischen Fürsorgepflicht auch bei älteren Arbeitnehmenden "einzelfallbezogen aufgrund einer Gesamtwürdigung der jeweiligen Umstände". Mehr dazu im Update-Service.

Fristlose Entlassung nach eigenmächtig verlängertem Zivildienst

Das Bundesgericht hat wie schon die Zürcher Vorinstanz die fristlose Entlassung eines kantonalen Verwaltungssekretärs geschützt, nachdem dieser nach einem monatelangen Zivildienst den Dienst eigenmächtig und ohne Rücksprache mit dem Arbeitgeber um weitere Monate verlängert hatte . Mehr dazu im Update-Service.

Kein Lohnverzicht beim Feierabendbier

Das Arbeitsgericht Zürich hat einen Lohnverzicht durch eine Anwaltssubstitutin anlässlich eines Feierabendbiers verneint. Die beklagte Kanzlei blieb den Nachweis schuldig, dass die Substitutin beim fraglichen Umtrunk gegenüber einem Kanzleipartner einen rechtswirksamen Verzicht erklärt hatte. Mehr dazu im Update-Service.

Newsletter/2021-10-07 (zuletzt geändert am 2021-10-05 13:13:27 durch MichaelElmiger)