Newsletter/2017-10-18

Update-Service ARBEITSVERTRAG 3/2017 (Kurzversion)

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir freuen uns, Ihnen die neunzehnte Lieferung des Update-Service zum Praxiskommentar zum Arbeitsvertrag anzukündigen. Eine Auswahl wichtiger arbeitsrechtlicher Urteile und Entwicklungen aus dem letzten Quartal finden Sie in diesem Newsletter. Den Abonnenten des Update-Services steht die komplette neunzehnte Lieferung im geschützten Login-Bereich ab sofort zur Verfügung.

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Freundliche Grüsse

Ihr Schulthess Verlag


Wichtige Neuerungen der 19. Lieferung (3/2017)

Negative Feststellungswiderklage auch bei unterschiedlichen Verfahrensarten?

Nach Art. 224 Abs. 1 ZPO kann die beklagte Partei dann Widerklage erheben, "wenn der geltend gemachte Anspruch nach der gleichen Verfahrensart wie die Hauptklage zu beurteilen ist". Soll davon im Falle einer Teilklage im vereinfachten Verfahren abgewichen und eine negative Feststellungswiderklage auch dann erhoben werden können, wenn diese für sich allein betrachtet nicht im vereinfachten, sondern im ordentlichen Verfahren zu beurteilen wäre? Die Frage, zu der das Bundegericht in einem neuen Entscheid Stellung nahm, ist von grosser Bedeutung für die Arbeitsprozesspraxis. Mehr dazu im Update-Service.

Sprungbeschwerde ans Bundesgericht

Ein erstinstanzlicher Entscheid wurde von der kantonalen Berufungsinstanz aus bestimmten Gründen aufgehoben und die Sache zu neuer Entscheidung an die Vorinstanz zurückgewiesen. Kann oder muss allenfalls gar gegen den neuerlichen Entscheid der Vorinstanz direkt Beschwerde ans Bundesgericht erhoben werden, ohne vorgängig nochmals an die zweite kantonale Instanz zu gelangen, wenn die Beschwerde auf den "bestimmten Gründen" beruht, mit denen sich jene bereits befasst hatte? Mehr dazu im Update-Service.

Konzerninterner Personalverleih

Im Juni 2017 hat das SECO seine liberale, aber mit dem Gesetzestext kaum vereinbare Praxis, den konzerninternen Personalverleih bewilligungsfrei zuzulassen, markant verschärft. Mehr dazu im Update-Service.

Unlautere Mitarbeiterabwerbung beim Konkurrenten

Einen seltenen, dafür aber besonders dreisten Fall von unlauterer Mitarbeiterabwerbung durch ein Konkurrenzunternehmen hatte das Kantonsgericht Luzern zu beurteilen. Nicht weniger als 180 von 200 Mitarbeitern, darunter das gesamte Kader samt CEO, warb ein IT-Unternehmen einem Konkurrenten ab. Dies unter anderem durch Bereithalten von vorgefertigten Kündigungsschreiben anlässlich einer Mitarbeiterversammlung, was prompt zu einer Massenkündigung führte. Dieses Verhalten könnte das abwerbende Unternehmen nun teuer zu stehen kommen. Es sieht sich mit einer Schadenersatzforderung von rund 26,4 Millionen Franken konfrontiert. Mehr dazu im Update-Service.

Mindestlohn im Kanton Neuenburg

Was auf Bundesebene gescheitert ist, wird nun im Kanton Neuenburg Tatsache: Das Bundesgericht hat die Rechtmässigkeit einer kantonalen Mindestlohnregelung bestätigt, womit ein Mindestlohn von Fr. 22.-- pro Stunde eingeführt wurde. Mehr dazu im Update-Service.

Gescheiterte Lohngleichheitsklagen

Das Bundesgericht kam wie schon die Aargauer Vorinstanz zum Schluss, dass das Lohnsystem des Kantons Aargau nicht zu beanstanden sei. Infolgedessen wies das Bundesgericht die von Aargauer Primarlehrerinnen eingeklagten Lohngleichheitsforderungen ab. Nicht besser erging es Zürcher Kindergärtnerinnen in einem anderen Fall, die ebenfalls erfolglos eine Lohndiskriminierung vor Bundesgericht geltend machten. Mehr dazu im Update-Service.

Stresshaftung

Das Bundesverwaltungsgericht hatte eine seltene Stresshaftungsklage einer Mitarbeiterin des Staatssekretariats für Migration SEM zu beurteilen. Es hat deren Schadenersatz- und Genugtuungsklage im Gesamtbetrag von Fr. 380'000.-- noch nicht abschliessend beurteilt. Das Gericht hat aber in seinem Rückweisungsentscheid im Grundsatz festgestellt, dass das SEM einer Handlungspflicht zum Schutze der wegen Überlastung erkrankten Mitarbeiterin unterstand. Mehr dazu im Update-Service.

Keine Rechtsöffnung für Bruttolohn

Das Bezirksgericht Zürich hat einem Arbeitnehmer die provisorische Rechtsöffnung verweigert, nachdem dieser Rechtsöffnung für den Bruttolohn unter Vorweisung des Arbeitsvertrags verlangt hatte. Der Arbeitnehmer hatte es versäumt, z.B. auch eine Lohnabrechnung vorzulegen, welche Aufschluss über den ihm zustehenden Nettolohn gegeben hätte. Mehr dazu im Update-Service.

Überwachung des E-Mail-Verkehrs

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sah in einem neuen Urteil die durch die EMRK geschützte Privatsphäre eines rumänischen Arbeitnehmers verletzt. Der Mann war entlassen worden, nachdem er am Arbeitsplatz trotz Verbot des Arbeitgebers private Emails an seine Verlobte geschickt hatte. Dieser E-Mail-Verkehr wurde vom Arbeitgeber aufgezeichnet, ohne dass der Mitarbeiter über die Möglichkeit einer solchen Kontrolle informiert worden war. Mehr dazu im Update-Service.

Unverhoffter Betriebsübergang

Mit einem unverhofften Betriebsübergang sah sich ein Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH konfrontiert. Er hatte es unterlassen, den Arbeitnehmer über das Ausscheiden aus der GmbH und deren Konkurs zu informieren. Gleichzeitig liess er den Arbeitnehmer weiter unter seiner Leitung auf Projekten arbeiten. Das Bundesgericht ging daher von einem Betriebsübergang auf den Gesellschafter/Geschäftsführer aus, sodass dieser plötzlich selber für Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis haftbar wurde. Mehr dazu im Update-Service.

Fristlose Entlassung nach Diebstahl von Vollkorncrackern und Aufschnitt

Ein neuer Entscheid des Bundesgerichts bestätigt einmal mehr, dass es im Falle von Mitarbeiterdelikten am Arbeitsplatz keinen Spass versteht. Es taxierte die fristlose Entlassung einer Aargauer Kassiererin als gerechtfertigt, nachdem diese bei einer Taschenkontrolle dabei erwischt wurde, wie sie zwei Packungen Vollkorncracker und Aufschnitt stehlen wollte. Mehr dazu im Update-Service.

Fristlose Kündigung durch zwei Kadermitarbeiter nach Kompetenzbeschneidung

Das Bundesgericht entschied in einem weiteren Urteil, dass zwei Geschäftsleiter und Verwaltungsräte ihr Arbeitsverhältnis zu Recht fristlos aufgelöst hatten, nachdem ihnen im Rahmen einer Reorganisation und entgegen vertraglicher Zusicherungen wesentliche Funktionen und Kompetenzen hätten entzogen werden sollen. Mehr dazu im Update-Service.

Konkurrenzverbot

Dass Konkurrenzverbote entgegen verbreitetem Vorurteil durchaus durchgesetzt werden können, musste ein Genfer Personalberater erfahren, der sich nicht nur bei einem Konkurrenten anstellen liess, sondern zu dessen Gunsten ganz gezielt seinen früheren Kundenstamm einsetzte, was das Bundesgericht als schwere Verfehlung taxierte. Mehr dazu im Update-Service.

Unzulässiges Zutrittsverbot für Gewerkschaftsvertreter im Kanton Tessin

Das Bundesgericht hat eine Regelung des Kantons Tessin zur Beschränkung des Zutritts für Gewerkschaftsvertreter zu Gebäuden der öffentlichen Verwaltung aufgehoben. Mehr dazu im Update-Service.


Newsletter/2017-10-18 (zuletzt geändert am 2017-10-17 16:13:01 durch MarcelHäfner)