Newsletter/2019-10-08

Update-Service ARBEITSVERTRAG 3/2019 (Kurzversion)

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir freuen uns, Ihnen die siebenundzwanzigste Lieferung des Update-Service zum Praxiskommentar zum Arbeitsvertrag anzukündigen. Eine Auswahl wichtiger arbeitsrechtlicher Urteile und Entwicklungen aus dem letzten Quartal finden Sie in diesem Newsletter. Den Abonnenten des Update-Services steht die komplette siebenundzwanzigste Lieferung im geschützten Login-Bereich ab sofort zur Verfügung.

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Freundliche Grüsse

Ihr Schulthess Verlag


Wichtige Neuerungen der 27. Lieferung (3/2019)

Dauerbrenner negative Feststellungswiderklage

Das Bundesgericht hatte die Ansicht der Zürcher Gerichte zu überprüfen, wonach die in BGE 143 III 506 gewährte Ausnahme von dem in Art. 224 Abs. 1 ZPO für eine Widerklage statuierten Erfordernis derselben Verfahrensart für eine negative Feststellungswiderklage nur dann zu gewähren ist, wenn es sich bei der Hauptklage um eine echte Teilklage handelt. Mehr dazu im Update-Service.

Vertretungsmacht: Folgen einer fehlenden Zeichnungsberechtigung

Das Bundesgericht hatte die Gültigkeit einer Lohnzahlungszusicherung sowie einer vertraglichen Verlängerung der Kündigungsfrist zu beurteilen, die arbeitgeberseitig von einer nur mit kollektiver Zeichnungsberechtigung ausgestatteten Person unterzeichnet worden waren. Mehr dazu im Update-Service.

Auslagen / Spesen: Kostenbeteiligung des Arbeitgebers an Mietkosten des Arbeitnehmers

Als ein im Bereich Treuhand, Buchhaltung und Steuern tätiges Unternehmen dem Arbeitnehmer keinen geeigneten Arbeitsplatz zur Verfügung stellen konnte, so dass dieser in seiner Privatwohnung Arbeiten ausführte, stellte sich die Frage der Mietkostenbeteiligung durch den Arbeitgeber. Der Entscheid könnte Signalwirkung haben, so z.B. auf verwandte Fragen, die sich etwa bei der Nutzung eines privaten Generalabonnements für berufliche Zwecke stellen. Mehr dazu im Update-Service.

Kündigung: Verweis auf öffentlichrechtliche Kündigungsschutzbestimmungen

Insbesondere in der Weiterbildungsbranche, im Gesundheitswesen oder bei Institutionen, die ursprünglich öffentlichrechtlich organisiert waren, zwischenzeitlich aber in die Privatwirtschaft ausgegliedert wurden, kommt es recht häufig vor, dass in Arbeitsverträgen oder Reglementen öffentlichrechtliche Kündigungsschutzbestimmungen für anwendbar erklärt werden. Einen solchen Fall hatte das Arbeitsgericht Zürich zu entscheiden, als eine private Berufsschule in ihren Vertragsgrundlagen auf das zürcherische Personalrecht verwies. Mehr dazu im Update-Service.

Fristlose Entlassung: keine Verwertbarkeit von privaten Chatnachrichten auf dem Geschäftshandy

Als ein Arbeitgeber auf dem Geschäftshandy einer Mitarbeiterin Whatsapp-Chatnachrichten vorfand, die u.a. ehrverletzende Äusserungen enthielten und die Simulierung einer Arbeitsunfähigkeit nahelegten, stellte sich dem Obergericht des Kantons Zürich die Frage, ob dieses Beweismittel im Prozess um die fristlose Entlassung überhaupt verwertbar sind. Mehr dazu im Update-Service.

Aufhebungsvertrag: Anfechtung wegen Irrtums

Gescheitert ist der Versuch einer überkommunalen Anstalt, eine in einem Aufhebungsvertrag vereinbarte Entschädigungszahlung nachträglich unter Berufung auf Grundlagenirrtum anzufechten, nachdem Vorwürfe in Bezug auf einen Datenklau aufgekommen waren. Ebensowenig war die Arbeitgeberin mit der Anrufung der Rechtsfigur der Clausula rebus sic stantibus vor Bundesgericht erfolgreich. Mehr dazu im Update-Service.

Arbeitszeugnis: Erfüllungsklage mit konkretem Zeugnistext

Das Obergericht des Kantons Zürich hat zur bis heute ungeklärten Frage Stellung genommen, ob Arbeitnehmende direkt auf Ausstellung eines konkreten Zeugnistextes klagen können, oder ob sie zunächst eine abstrakte Erfüllungsklage erheben müssen, um in einem allfälligen Zweitprozess die Abänderung des vom Arbeitgeber nach dem Erstprozess ausgestellten Zeugnisses zu verlangen. Mehr dazu im Update-Service.

Konkurrenzverbot: Unzulässigkeit bei besonders enger Kundenbeziehung bzw. besonderen persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten des Arbeitnehmers

Rechtsprechung und Literatur lassen nach mittlerweile gefestigter Meinung kein Konkurrenzverbot zu, wenn die Kunden dem Arbeitnehmer nicht wegen der erworbenen Kenntnisse, sondern wegen der besonderen, persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten folgen, womit in der Regel eine besonders enge Kundenbeziehung einhergeht. Aus diesem Grund hat das Bundesgericht das Konkurrenzverbot eines Bankmitarbeiters als unwirksam taxiert. Mehr dazu im Update-Service.

Konkurrenzverbot: Rechtsfolgen bei fehlender örtlicher, zeitlicher oder gegenständlicher Umschreibung

Das Bundesgericht hat in einem bedeutsamen Entscheid der u.a. in der Printfassung geäusserten Kritik Rechnung getragen, wonach Konkurrenzverbote selbst ohne jede örtliche, zeitliche oder gegenständliche Umschreibung dennoch als gültig angesehen und von den Gerichten im zulässigen Rahmen festgesetzt würden. Mehr dazu im Update-Service.

Gesamtarbeitsvertrag: verweigerte GAV-Bestätigung

Die Verweigerung einer sogenannten GAV-Bestätigung durch das zuständige GAV-Durchführungsorgan hat das Handelsgericht des Kantons Zürich beschäftigt. Solche Bestätigungen, die den Unternehmen die Einhaltung des GAV bescheinigen, sind insbesondere für Submissionsverfahren von erheblicher Bedeutung, da von ihnen die Zusprechung öffentlicher Aufträge abhängen kann. Mehr dazu im Update-Service.

Newsletter/2019-10-08 (zuletzt geändert am 2019-10-08 10:40:15 durch IsabelDaser)