Newsletter/2018-07-08

Update-Service ARBEITSVERTRAG 2/2018 (Kurzversion)

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir freuen uns, Ihnen die zweiundzwanzigste Lieferung des Update-Service zum Praxiskommentar zum Arbeitsvertrag anzukündigen. Eine Auswahl wichtiger arbeitsrechtlicher Urteile und Entwicklungen aus dem letzten Quartal finden Sie in diesem Newsletter. Den Abonnenten des Update-Services steht die komplette zweiundzwanzigste Lieferung im geschützten Login-Bereich ab sofort zur Verfügung.

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Freundliche Grüsse

Ihr Schulthess Verlag


Wichtige Neuerungen der 22. Lieferung (2/2018)


Schiedsfähigkeit arbeitsrechtlicher Ansprüche / Fristlose Kündigung

Der ehemalige Fussballprofi Benjamin Huggel hat vor dem Bundesgericht einen Sieg errungen: Dieses beurteilte seine fristlose Entlassung als Trainer des FC Black Stars Basel als ungerechtfertigt. Das Bundesgericht bestätigte dabei seine Rechtssprechung, dass dem Verzichtsverbot unterliegende Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis nicht schiedsfähig sind und entwickelte diese insofern weiter, als es zum sog. opting out in das internationale Schiedgerichtsrecht Stellung nahm. Mehr dazu im Update-Service.

Zustandekommen eines Arbeitsvertrags

Trotz 32 Jahren ausschliesslicher Tätigkeit für die schweizerische Tochtergesellschaft eines internationalen Konzerns und obwohl der sogenannte "transfer letter" gemäss eigenen Erwägungen des Bundesgerichts alle Merkmale eines Arbeitsvertrags enthalte, verneinte unser oberstes Gericht das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses. Dies mit der Begründung, dass die Parteien im "transfer letter" eine Bindungswirkung im Sinne eines Arbeitsvertrags rechtswirksam ausgeschlossen hätten. Mehr dazu im Update-Service.

Anstellungsdiskriminierung

Anders als die Vorinstanz hat das Bundesgericht eine Anstellungsdiskriminierung durch die Universität Genf bzw. eine Nichtbeachtung der im Genfer Universitätsgesetz vorgesehenen Bevorzugungsregelung zugunsten des untervertretenen Geschlechts verneint. Geklagt hatte eine nicht berücksichtigte Bewerberin für eine Assistenzprofessur. Mehr dazu im Update-Service.

Haftung des Arbeitnehmers: Unzulässige Konventionalstrafenregelung

Das Bundesgericht hat eine Konventionalstrafenregelung über Fr. 50'000.-- wegen angeblicher Vertragsverletzung durch eine Ärztin für nichtig erklärt. Dies mit der Schlüsselbegründung, dass die Konventionalstrafe in casu eine mit Art. 321e OR nicht vereinbare, schadens- und verschuldensunabhängige Haftungsverschärfung darstelle. Mehr dazu im Update-Service.

Bonus / Akzessorietätsrechtsprechung: Neuer Medianlohn

Das Bundesamt für Statistik hat neue Zahlen zum Medianlohn publiziert, der nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung die Grenze definiert, ab der das Akzessorietätserfordernis für Boni nur noch unter erhöhten Voraussetzungen ("mittlere bis hohe Einkommen") oder gar nicht mehr ("sehr hohe Einkommen") greift. Damit erhöhen sich die bisherigen Schwellenwerte spürbar. Mehr dazu im Update-Service.

Bonus / Unterlassene Zielfestsetzung durch den Arbeitgeber

Nachsichtig zeigte sich das Bundesgericht in einem neuen Urteil gegenüber einem Arbeitgeber, der es unterlassen hatte, die im Arbeitsvertrag vorausgesetzten Jahresziele für den Bonus festzusetzen. Diese Unterlassung stelle keinen Verzicht auf die elementare Voraussetzung der guten und loyalen Aufgabenerfüllung dar. Kantonale Gerichte haben in ähnlichen Fällen auch schon anders entschieden, bei einer unterlassenen Zielfestsetzung die hypothetische Erreichung der Ziele und damit den Bonusanspruch bejaht. Mehr dazu im Update-Service.

Unzulässige Abgeltung von Ferienlohn

Ein neuer Entscheid des Bundesgerichts ruft in Erinnerung, dass die formellen und materiellen Voraussetzungen für die ohnehin nur ausnahmsweise zulässige Abgeltung des Ferienlohns durch laufende Lohnzuschläge sehr hoch sind. Das Bundesgericht hielt insbesondere fest, dass die Voraussetzung der Ausweisung des Ferienlohnanteils im schriftlichen Arbeitsvertrag nicht dadurch geheilt werden könne, dass dieser Anteil in den laufend zugestellten Lohnabrechnungen erscheine. Mehr dazu im Update-Service.

Zutrittsrecht von Gewerkschaftsfunktionären in Räume eines öffentlichen Arbeitgebers

Das Bundesgericht hebt die Regelung des Kantons Tessin zur Beschränkung des Zutritts für Gewerkschaftsvertreter zu Gebäuden der öffentlichen Verwaltung auf. Der Entscheid betrifft zwar gewerkschaftliche Zutrittsrechte zu den Räumen eines öffentlichen Arbeitgebers und das Bundesgericht behielt sich vor, die Rechtslage im Falle eines privaten Arbeitgebers neu zu beurteilen. Es kann jedoch nicht übersehen werden, dass der Entscheid eine Zäsur darstellt und insbesondere die Bedeutung des internationalen Rechts neu ordnet. Mehr dazu im Update-Service.

Fristlose Kündigung

Mauscheleien bei der Zeiterfassung bis hin zu systematischen Manipulationen der Stempeluhr beschäftigen die Gerichte regelmässig, meist im Zusammenhang mit fristlosen Entlassungen. Das Bundesgericht hat in einem neuen Urteil seine einschlägige Rechtsprechung zusammengefasst. Im zu entscheidenden Fall taxierte es die fristlose Entlassung eines Dienstchefs des Bundesamtes für Polizei fedpol (sic!), der sich wiederholt Pausen ohne auszustempeln gegönnt hatte, mit Hinweis auf seine leitende Stellung als rechtmässig. Mehr dazu im Update-Service.

Newsletter/2018-07-08 (zuletzt geändert am 2019-02-01 09:01:52 durch RogerRudolph)