Newsletter/2015-04-07

Update-Service ARBEITSVERTRAG 1/2015 (Kurzversion)

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir freuen uns, Ihnen die neunte Lieferung des Update-Service zum Praxiskommentar zum Arbeitsvertrag anzukündigen. Eine Auswahl wichtiger arbeitsrechtlicher Urteile und Entwicklungen aus dem letzten Quartal finden Sie in diesem Newsletter. Den Abonnenten des Update-Services steht die komplette Lieferung im geschützten Login-Bereich ab sofort zur Verfügung.

Interessenten können hier den Update-Service abonnieren.

Freundliche Grüsse

Ihr Schulthess Verlag


Wichtige Neuerungen der 9. Lieferung (1/2015)


Arbeitsprozess

Rechtsmittelfristen haben auch im Arbeitsrecht ihre Tücken, wie ein neuer Entscheid des Bundesgerichts bestätigt. Es hatte zu beurteilen, ob die Frist für die Einreichung einer Berufung gewahrt ist, wenn sie fälschlicherweise und entgegen den Regeln der Zivilprozessordnung beim erkennenden erstinstanzlichen Arbeitsgericht eingereicht wird anstelle beim dafür zuständigen Obergericht des Kantons Zürich. Mehr dazu im Update.

Geschlechterdiskriminierung bei der Anstellung

Das Kantonsgericht Graubünden hatte den Fall einer Bewerberin für einen Rezeptionsposten in einem Hotel zu beurteilen, welche mit der Begründung eine Absage erhalten hatte, man beschäftige bereits genug Frauen an der Rezeption und suche daher einen Mann. Eine ähnliche Fragestellung beschäftigte auch das Kantonsgericht Luzern, nachdem eine schwangere Assistenzärztin einen abschlägigen Bewerbungsentscheid erhalten hatte. Mehr dazu im Update.

Sonntagsarbeitsverbot

Per 1. April 2015 ist eine Revision von Art. 25 der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz in Kraft getreten. Damit werden neu Einkaufszentren, die den Bedürfnissen des internationalen Fremdenverkehrs dienen, unter gewissen Voraussetzungen vom Sonntagsarbeitsverbot befreit. Mehr dazu im Update.

Arbeitszeiterfassung

Gemäss einer Medienmitteilung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung hat in der seit Jahren kontrovers geführten Diskussion um eine Neuregelung der Arbeitszeiterfassungspflicht ein Vermittlungsvorschlag des Bundesrats die Zustimmung der Sozialpartner gefunden. Mehr dazu im Update.

Provisionen

Kommt ein Arbeitgeber seinen gesetzlichen Offenlegungspflichten in Bezug auf dem Arbeitnehmer geschuldete Provisionen nicht nach, risikiert er vor Gericht Beweisnachteile, wie eine neues Bundesgerichtsurteil bestätigt. Mehr dazu im Update.

Ferienlohnabgeltung

Die Abgeltung des Ferienlohns während des laufenden Arbeitsverhältnisses ist unzulässig. Ein neuer Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich bestätigt einmal mehr, dass die Hürden für Arbeitgeber hoch sind, wenn sie sich erfolgreich auf eine Ausnahmekonstellation berufen wollen. Mehr dazu im Update.

Retentionsrecht

Unter bestimmten Voraussetzungen können Arbeitnehmer das Geschäftsauto oder einen Laptop zurückbehalten bis der Arbeitgeber z.B. eine offene Lohnforderung beglichen hat. Das Bundesgericht hatte den Fall zu beurteilen, wie sich die Ausübung eines solches Retentionsrecht in Bezug auf den Streitwert und damit die Rechtsmittelfähigkeit eines kantonalen Urteils auswirkt. Mehr dazu im Update.

Personalverleih

Das Bundesgericht hatte zu entscheiden, ob Betreuungs- und Hausdienste, wie sie Privathaushalte offenbar in zunehmendem Masse in Anspruch nehmen, einen bewilligungspflichtigen Personalverleih im Sinne des Arbeitsvermittlungsgesetzes (AVG) darstellen. Mehr dazu im Update.

Wer kann eine Kündigung aussprechen?

Gar nicht so selten werden Arbeitgeberkündigungen von Personen ausgesprochen bzw. unterzeichnet, die dazu gar nicht bevollmächtigt sind, z.B. weil sie im Handelsregister über gar keine oder eine bloss kollektive Zeichnungsberechtigung verfügen. Ein neues Urteil des Bundesgerichts hatte die umstrittene Wirksamkeit einer solchen Kündigung zu beurteilen. Mehr dazu im Update.

Kündigung / Sperrfristenschutz bei einer Fehlgeburt

Unklar ist, wie es sich mit dem Kündigungsschutz verhält, wenn die Arbeitnehmerin eine Tot- oder Fehlgeburt erleidet oder einen Schwangerschaftsabbruch vornimmt. Greift auch dann der nachwirkende, 16-wöchige Sperrfristenschutz? Das Kantonsgericht Graubünden hatte sich mit dieser Frage zu befassen. Mehr dazu im Update.

Fristlose Kündigung

Mehrere bemerkenswerte Fälle fristloser Entlassungen sind im letzten Quartal bekannt geworden, so jener eines Verwaltungsangestellten, der in einer Datenbank verbotene Abfragen über persönliche Daten einer Arbeitskollegin getätigt hatte. In einem anderen Fall war die fristlose Entlassung eines Fussballtrainers der obersten Spielklasse zu beurteilen. Der Entscheid zeichnet ein eindrückliches Sittengemälde des hiesigen Fussballgeschäfts. Mehr dazu im Update.

Lohnnachgenuss

Stirbt der Arbeitnehmer, steht seinen Angehörigen unter bestimmten Voraussetzungen ein sogenannter Lohnnachgenuss in der Höhe von bis zu zwei Monatslöhnen zu. Das Obergericht des Kantons Zürich nahm dazu Stellung, ob dieser Anspruch in den Nachlass fällt oder aber den Begünstigten einen direkten Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber verschafft. Mehr dazu im Update.

Newsletter/2015-04-07 (zuletzt geändert am 2015-04-14 17:23:36 durch MarcelHäfner)