Newsletter/2020-07-09

Update-Service ARBEITSVERTRAG 2/2020 (Kurzversion)

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir freuen uns, Ihnen die dreissigste Lieferung des Update-Service zum Praxiskommentar zum Arbeitsvertrag anzukündigen. Eine Auswahl wichtiger arbeitsrechtlicher Urteile und Entwicklungen aus dem letzten Quartal finden Sie in diesem Newsletter. Den Abonnenten des Update-Services steht die komplette dreissigste Lieferung im geschützten Login-Bereich ab sofort zur Verfügung.

Interessenten können hier den Update-Service abonnieren.

Freundliche Grüsse

Ihr Schulthess Verlag


Wichtige Neuerungen der 30. Lieferung (2/2020)

Gesetzgebung/Lohngleichheit

Am 1. Juli 2020 ist im Gleichstellungsgesetz (GlG) einer neuer Abschnitt 4a in Kraft getreten, der in den Art. 13a ff. GlG für Unternehmen, die mehr als 100 Mitarbeitende beschäftigen, eine Pflicht zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse mit sich bringt. Mehr dazu im Update-Service.

Nichteintreten im Schlichtungsverfahren?

In der Lehre ist umstritten, ob eine Schlichtungsbehörde einen Nichteintretensentscheid fällen darf. Ein mietrechtlicher Fall um ein Mobilheim/Chalet gab dem Bundesgericht Gelegenheit, für Klarheit zu sorgen. Mehr dazu im Update-Service.

Umziehzeit als Arbeitszeit?

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat den im letzten Newsletter 1/2020 erwähnten Beschluss des Bezirksrats Dietikon zur strittigen Frage der Anrechnung von Umziehzeiten als Arbeitszeit bestätigt. Ein Thema, das derzeit insbesondere beim Pflegepersonal von Spitälern kontrovers diskutiert wird. Mehr dazu im Update-Service.

Interne Untersuchung

Das Bundesgericht hat sich in einem strafrechtlichen Entscheid zum bis heute ungeklärten Spannungsverhältnis zwischen der arbeitsrechtlichen Auskunftspflicht und dem strafrechtlichen Grundsatz, sich nicht selber belasten zu müssen, geäussert. Es erörterte verschiedene Gesichtspunkte insbesondere zur Schlüsselfrage, ob bzw. unter welchen Umständen die im Rahmen einer internen Untersuchung gewonnenen Erkenntnisse einem strafrechtlichen Verwertungsverbot unterliegen könnten. Mehr dazu im Update-Service.

Datenschutz/GPS-Ortung

Die vor nicht allzu langer Zeit unter dem Stichwort "Sozialdetektive" ebenso heftig wie kontrovers diskutierte Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) beschäftigt nun auch die Gerichte: In einem der ersten dazu bekannt gewordenen Fälle hatte das Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen den Einsatz eines GPS-Ortungsgeräts nach Art. 43b ATSG durch eine Krankentaggeldversicherung zu prüfen. Mehr dazu im Update-Service.

Kündigung/Geschlechterdiskriminierung

Das Bundesgericht hat die Entlassung einer Kommunikationschefin nach ihrer Rückkehr aus dem Mutterschaftsurlaub als diskriminierend im Sinn von Art. 3 GlG erklärt und eine Entschädigung im Betrag von drei Monatslöhnen zugesprochen. Mehr dazu im Update-Service.

Kündigungssperrfrist und rechtliches Gehör

Für das Bundesgericht ist es gemäss einem neuen Urteil, welches das kommunale Personalreglement der Gemeinde Baar betraf, jedenfalls nicht willkürlich, dass die Kündigungssperrfrist bei Mutterschaft die Gewährung des rechtlichen Gehörs während dieser Zeit nicht ausschliesst. Mehr dazu im Update-Service.

Konkurrenzverbot/Karenzzahlung

Unterwirft sich der Arbeitnehmer einem nachvertraglichen Konkurrenzverbot, wird gelegentlich als Gegenleistung eine sogenannte Karenzentschädigung vereinbart, die ihm während der Dauer der Konkurrenzenthaltung zusteht. Das Obergericht des Kantons Zürich hat entschieden, dass dann, wenn ein Konkurrenzverbot gar nicht wirksam wird, weil dem Arbeitnehmer im Zuge einer Massenentlassung gekündigt wurde (und damit das Konkurrenzverbot nach Art. 340c Abs. 2 OR entfällt), auch kein Anspruch auf die Karenzentschädigung besteht (Art. 340a N 6). Mehr dazu im Update-Service.

Literaturhinweis

Aus Anlass der Beendigung seiner regulären Lehr- und Forschungstätigkeit an der Universität Zürich ist im Schulthess Verlag eine Festschrift für Wolfgang Portmann erschienen. An der Festschrift haben zahlreiche renommierte Kolleginnen und Kollegen, Bekannte und Freunde aus dem In- und Ausland mitgewirkt. Diese eindrückliche Sammlung hochkarätiger Beiträge widerspiegelt in schöner Weise die breit gefächerten Interessen- und Arbeitsgebiete von Wolfgang Portmann, indem sie 50 Beiträge schwergewichtig aus den Gebieten nationales und internationales Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Prozessrecht, Privat- und Sozialversicherungsrecht vereinigt.

Newsletter/2020-07-09 (zuletzt geändert am 2020-07-09 13:48:45 durch IsabelDaser)