Newsletter/2020-10-08

Update-Service ARBEITSVERTRAG 3/2020 (Kurzversion)

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir freuen uns, Ihnen die einunddreissigste Lieferung des Update-Service zum Praxiskommentar zum Arbeitsvertrag anzukündigen. Eine Auswahl wichtiger arbeitsrechtlicher Urteile und Entwicklungen aus dem letzten Quartal finden Sie in diesem Newsletter. Den Abonnenten des Update-Services steht die komplette einunddreissigste Lieferung im geschützten Login-Bereich ab sofort zur Verfügung.

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Freundliche Grüsse

Ihr Schulthess Verlag


Wichtige Neuerungen der 31. Lieferung (3/2020)

Covid-19

Am 26. September 2020 ist das neue Covid-19-Gesetz in Kraft getreten, welches das bisherige Notverordnungsrecht ersetzt. Für das Arbeitsrecht ist insbesondere Art. 4 des Gesetzes relevant. Danach kann der Bundesrat Massnahmen zum Schutz von besonders gefährdeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern anordnen und Arbeitgebenden diesbezügliche Pflichten auferlegen. Wo die Arbeit aufgrund einer behördlichen Massnahme durch die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer ausgesetzt werden muss und eine Lohnfortzahlung durch die Arbeitgebenden zu leisten ist, steht diesen unter gewissen Voraussetzungen ein Rückerstattungsanspruch zu: Mehr dazu im Update-Service.

Arbeit auf Abruf

In einem Fall von Arbeit auf Abruf verneinte das Appellationsgericht Basel-Stadt den Anspruch einer Hauswartin auf Entschädigung von Bereitschaftsdienst, weil sie eine Pflicht zu raschem Handeln nicht nachweisen konnte. Das Bundesgericht seinerseits äusserte sich zur arbeitslosenversicherungsrechtlichen Behandlung von Arbeit auf Abruf . Mehr dazu im Update-Service.

Minusstunden und Kaffeekränzchen

Gescheitert ist eine Zürcher Anwaltskanzlei mit dem Versuch, Minusstunden eines angestellten Anwalts, die dieser unter anderem mit übermässigen Pausen und Kaffeekränzchen verursacht haben soll, nachträglich zur Verrechnung zu stellen. Für das Arbeitsgericht Zürich waren die entsprechenden Behauptungen verspätet und zu wenig substantiiert. Mehr dazu im Update-Service.

Auskunftspflicht bei Provisionen

Das Arbeitsgericht Zürich bejahte den Anspruch eines Verkaufsmitarbeiters auf Herausgabe von Provisionsabrechnungen sowie eingegangene Kundenbestellungen unter Angabe der Kundennamen, des Bestelldatums, der Bestellsumme und des zuständigen Verkaufsberaters. Demgegenüber scheiterte eine in einer Anwaltskanzlei tätige Juristin mit ihrer Stufenklage auf Auflistung aller von ihr akquirierten Mandate sowie Herausgabe der entsprechenden Rechnungen. Mehr dazu im Update-Service.

Einführung eines gesetzlichen Vaterschaftsurlaubs

In einer Referendumsabstimmung vom 27. September 2020 wurde die Einführung eines 14-tägigen, bezahlten Vaterschaftsurlaubs gutgeheissen. Die neue Regelung ist gleich wie die staatliche Mutterschaftsentschädigung in das EO-Gesetz integriert und sieht ein maximales Taggeld von derzeit Fr. 196.-- vor. Mehr dazu im Update-Service.

Keine Nichtigkeit einer ungerechtfertigten fristlosen Entlassung nach Zürcher Personalrecht

Das Bundesgericht hat das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich in deutlichen Worten daran erinnert, dass die Feststellung der Nichtigkeit einer Kündigung, obwohl das massgebliche Personalrecht keinen Anspruch auf Weiterbeschäftigung vorsieht, nur in besonderen Ausnahmefällen in Frage kommt. Mehr dazu im Update-Service.

Zeitlicher Kündigungsschutz im öffentlichen Dienst

Das Bundesgericht hat in einem neuen Urteil in Erinnerung gerufen, dass sich der zeitliche Kündigungsschutz im öffentlichen Personalrecht von jenem des Obligationenrechts unterscheidet. Das gilt nicht nur für die massgeblichen gesetzlichen Normen, sondern auch für ihre Anwendung und Auslegung. Gestützt auf das Personalrecht des Kantons Schwyz verneinte es eine weitere Sperrfrist wegen Krankheit, nachdem nach Ablauf einer ersten Kündigungssperrfrist ein neuer Sperrfristentatbestand eingetreten war. Mehr dazu im Update-Service.

Aufhebungsvertrag oder fristlose Entlassung?

Als ein Bademeister nach einem Disput mit seinem Vorgesetzten erklärte, er werfe das Handtuch und sein Entscheid sei definitiv, genügte dies dem Bundesgericht anders als der Bündner Vorinstanz noch nicht für die Annahme eines konkludent geschlossenen Aufhebungsvertrags. Dennoch ging der Meister baden: Das Bundesgericht schützte nämlich seine eventualiter angenommene fristlose Entlassung wegen ungerechtfertigter Arbeitsverweigerung. Mehr dazu im Update-Service.

Allgemeinverbindlicherklärung eines Gesamtarbeitsvertrags

Das Bundesgericht hat entschieden, dass dem Schaffhauser Regierungsrat die Kompetenz fehlt, bei einer Allgemeinverbindlicherklärung von sich aus eine die GAV-Parteien verpflichtende Bestimmung aufzunehmen, wonach diese eine Aussenseitergewerkschaft als vollwertige Vertragspartei mit allen Rechten und Pflichten aufzunehmen hätten. Mehr dazu im Update-Service.

Newsletter/2020-10-08 (zuletzt geändert am 2020-10-09 12:15:19 durch MarcelHäfner)