Newsletter/2022-07-05

Update-Service ARBEITSVERTRAG 2/2022 (Kurzversion)

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir freuen uns, Ihnen die achtunddreissigste Lieferung des Update-Service zum Praxiskommentar zum Arbeitsvertrag anzukündigen. Eine Auswahl wichtiger arbeitsrechtlicher Urteile und Entwicklungen aus dem letzten Quartal finden Sie in diesem Newsletter. Den Abonnenten des Update-Services steht die komplette achtunddreissigste Lieferung im geschützten Login-Bereich ab sofort zur Verfügung.

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Freundliche Grüsse

Ihr Schulthess Verlag


Wichtige Neuerungen der 38. Lieferung (2/2022)

Arbeitsprozess: Anwälte haben amtlich publizierte Urteile zu kennen!

Von anwaltlich vertretenen Parteien wird erwartet, dass sie die Rechtsmittelbelehrung in einem Gerichtsentscheid mindestens summarisch überprüfen und Fehler erkennen, welche bereits durch einen Blick ins Gesetz erkenntlich werden. Das Bundesgericht verfuhr jedoch strenger, als eine vom Gericht falsch angegebene Frist vom Bundesgericht in einem erst kürzlich publizierten Entscheid (abweichend) geklärt worden war. Mehr dazu im Update-Service.

Uber

Das Bundesgericht hat zur Frage der privatrechtlichen Rechtsnatur der Angestellten des Fahrdienstes Uber Stellung genommen. Es befand, dass das Kantonsgericht Genf nicht in Willkür verfallen sei, wenn es das Vorliegen von Arbeitsverhältnissen zwischen den Fahrern und der niederländischen Uber B.V. bejaht habe. Der Entscheid hat trotz eingeschränkter Kognition Signalcharakter, zumal das Bundesgericht in einem weiteren Urteil bezüglich Uber Eats Ähnliches erwogen hat. Mehr dazu im Update-Service.

Überstunden: Beweisfragen

Das Obergericht des Kantons Zürich und das Bundesgericht haben eine Überstundenforderung aus Beweisgründen abgewiesen. Computerausdrucken des Zeiterfassungssystems der Arbeitgeberin könne kein ausreichender Beweiswert zugestanden werden, nachdem der Arbeitnehmer die Saldi durchgestrichen und handschriftlich mit einem (falschen) Total der Plus- resp. Minusstunden ergänzt hatte. Mehr dazu im Update-Service.

Dahinfallen der Mutterschaftsentschädigung

Eine Nationalrätin nahm während des Mutterschaftsurlaubs an der Session teil. Das Bundesgericht hatte zu entscheiden, ob dies eine Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit und damit der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung dahingefallen sei. Mehr dazu im Update-Service.

Covid-19: Entlassung nach verweigerter Impfung

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entlassung von vier Angehörigen des Kommandos Spezialkräfte nach verweigerter Covid-19-Impfung als zulässig bestätigt. Es hielt fest, dass die einschlägige Rechtsgrundlage (Art. 35 Abs. 2 MG i.V.m. Art. 7 Abs. 1 PVSPA) eine ausreichende gesetzliche Grundlage darstelle, im öffentlichen Interesse liege und auch verhältnismässig sei. Mehr dazu im Update-Service.

Covid-19: Verweigertes Makentragen

Das Bundesgericht hat in einem arbeitslosenversicherungsrechtlichen Fall entschieden, dass ein Servicemitarbeiter, der das Tragen einer Gesichtsmaske ablehnt, seine Arbeitsmöglichkeiten im Gastgewerbe selbstverschuldet einschränkt und folglich keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung hat. Mehr dazu im Update-Service.

Ferienlohnabgeltung

Die Voraussetzungen für eine Ferienlohnabgeltung während laufendem Arbeitsverhältnis sind hoch, aber nicht unerreichbar, wie ein neues Urteil des Bundesgerichts zeigt. Es hat die vorausgesetzte unregelmässige Arbeitstätigkeit bejaht, nachdem bei 35 von 56 Lohnabrechnungen eine Differenz von mindestens 10 % zum Vormonat bestand. Mehr dazu im Update-Service.

Probezeit / GAV SBB

Das Bundesgericht hat die Anwendbarkeit der Verlängerungsregelung bei Absenzen während der Probezeit (Art. 335b Abs. 3 OR) auf Anstellungsverhältnisse gemäss GAV SBB bejaht und zu konkreten Berechnungsfragen Stellung genommen. Mehr dazu im Update-Service.

Einspracheerfordernis bei missbräuchlicher Kündigung

Nach einem neuen Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich vermögen die Verweigerung einer Unterschrift des Arbeitnehmers auf dem Kündigungsschreiben und die mündliche Erklärung beim Kündigungsgespräch, dass er mit der Kündigung nicht einverstanden sei, die schriftliche Einsprache nach Art. 336b Abs. 1 OR nicht zu ersetzen. Mehr dazu im Update-Service.

Retiniertes Geschäftsfahrzeug

Das Bundesgericht hatte den seltenen Fall eines gestützt auf Art. 895 ZGB retinierten Geschäftsfahrzeugs zu beurteilen. Die Arbeitgeberin hat sich erfolglos dagegen gewehrt, dass der Arbeitnehmer das Dienstfahrzeug zurückbehalten kann, bis seine Forderungen erfüllt sind. Mehr dazu im Update-Service.

Newsletter/2022-07-05 (zuletzt geändert am 2022-07-05 09:44:06 durch MichaelElmiger)