Öffentliches Recht/RVOV/Artikel 8m

42 RVOV

Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung vom 25. November 1998
(RVOV), SR 172.010.01

Die folgende Bestimmung hat seit Erscheinen (Stand 1.7.2009) geändert:

Gesellschaftsorientierte und marktorientierte Kommissionen

Art. 8m 1), 2)

Die ausserparlamentarischen Verwaltungs- und Behördenkommissionen werden in Bezug auf die Entschädigung ihrer Mitglieder unterteilt in:

  1. gesellschaftsorientierte Kommissionen, die die Bundesversammlung sowie den Bundesrat und die Bundesverwaltung unterstützen und vor allem politisch-gesellschaftliche Fragen behandeln;
  2. marktorientierte Kommissionen, die das Funktionieren eines Marktes beaufsichtigen oder massgeblich unterstützen.

1)

Eingefügt durch Ziff. I der V vom 27. Nov. 2009 (AS 2009 6138).

2)

Inkrafttreten der Änderung am 1. Januar 2010.


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