42 RVOV
Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung vom 25. November 1998
(RVOV), SR 172.010.01
Die folgende Bestimmung hat seit Erscheinen (Stand 1.7.2009) geändert:
Gesellschaftsorientierte und marktorientierte Kommissionen
Art. 8m 1), 2)
Die ausserparlamentarischen Verwaltungs- und Behördenkommissionen werden in Bezug auf die Entschädigung ihrer Mitglieder unterteilt in:
- gesellschaftsorientierte Kommissionen, die die Bundesversammlung sowie den Bundesrat und die Bundesverwaltung unterstützen und vor allem politisch-gesellschaftliche Fragen behandeln;
- marktorientierte Kommissionen, die das Funktionieren eines Marktes beaufsichtigen oder massgeblich unterstützen.
1) |
Eingefügt durch Ziff. I der V vom 27. Nov. 2009 (AS 2009 6138). |
2) |
Inkrafttreten der Änderung am 1. Januar 2010. |