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^1^ Die Referendumsfrist für dieses Gesetz ist am 24. Januar 2008 unbenützt abgelaufen.<<BR>> ^2^ Es wird, mit Ausnahme von Ziffer I des Anhangs, auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt.<<BR>> ^3^ Ziffer I des Anhangs wird zum gleichen Zeitpunkt wie die Sprachenverordnung in Kraft gesetzt.<<BR>> |
34 SpG
Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften vom 5. Oktober 2007
(Sprachengesetz, SpG), SR 441.1
Die folgende Bestimmung hat seit Erscheinen (Stand 1.7.2009) geändert:
Ablauf der Referendumsfrist und Inkraftsetzung1
1 Die Referendumsfrist für dieses Gesetz ist am 24. Januar 2008 unbenützt abgelaufen.
2 Es wird, mit Ausnahme von Ziffer I des Anhangs, auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt.
3 Ziffer I des Anhangs wird zum gleichen Zeitpunkt wie die Sprachenverordnung in Kraft gesetzt.
Inkrafttreten der Änderung am 1. Januar 2010 (AS 2009 6612) (1)
