Newsletter/2022-10-12

Update-Service ARBEITSVERTRAG 3/2022 (Kurzversion)

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir freuen uns, Ihnen die neununddreissigste Lieferung des Update-Service zum Praxiskommentar zum Arbeitsvertrag anzukündigen. Eine Auswahl wichtiger arbeitsrechtlicher Urteile und Entwicklungen aus dem letzten Quartal finden Sie in diesem Newsletter. Den Abonnenten des Update-Services steht die komplette neundreissigste Lieferung im geschützten Login-Bereich ab sofort zur Verfügung.

Interessenten können hier den Update-Service abonnieren.

Freundliche Grüsse

Ihr Schulthess Verlag


Wichtige Neuerungen der 39. Lieferung (3/2022)

Arbeitsprozess: Rechtsmissbräuchliche Teilklagen?

Das Bundesgericht stand vor der Frage, ob die Verwendung mehrerer Teilklagen, um das für Streitwerte bis Fr. 30'000 vorgesehene, vereinfachte kostenlose Verfahren für solche von über Fr. 100'000 in Anspruch zu nehmen, eine zweckwidrige Verwendung des Instituts der Teilklage darstellen und rechtsmissbräuchlich sein könne. Mehr dazu im Update-Service.

Arbeitsprozess: Observation und Verwendung der Email-Korrespondenz

Das Arbeitsgericht ZH hatte die Rechtmässigkeit der Observation eines freigestellten Managing Directors im öffentlichen Bereich und die Verwendung seiner geschäftlichen Emails als Beweismittel zu beurteilen. Mehr dazu im Update-Service.

Urheberrecht/Aktivlegitimation

Das Bundesgericht hatte die Frage zu beurteilen, unter welchen Voraussetzungen eine Arbeitgeberin Urheberrechte gegen Dritte einklagen kann, welche ihre Arbeitnehmenden während der Anstellung geschaffen haben. Mehr dazu im Update-Service.

Kündigung während der Flitterwochen

Eine Kündigung per E-Mail während der Flitterwochen vermochte keinen Zugang zu bewirken (bzw. erst danach). Das Arbeitsgericht Zürich befand, dass von der Arbeitnehmerin nicht erwartet werden konnte, dass sie während ihrer Flitterwochen regelmässig das Postfach ihres privaten E-Mail-Kontos überprüft. Mehr dazu im Update-Service.

Massenentlassung/Quorenberechnung

Eine Filiale der Schweizerischen Post stellt im Sinne der Massenentlassungsgesetzgebung einen Betrieb dar und nicht etwa das Postnetz. Infolgedessen, so das Bundesgericht, müssen die Schwellenwerte in Bezug auf die einzelne Postfiliale erfüllt sein. Mehr dazu im Update-Service.

Missbräuchliche Kündigung/schriftliche Einsprache

Das Arbeitsgericht Zürich hat seine Rechtsprechung bestätigt, wonach eine Einsprache mittels E-Mail, die keine elektronische Signatur trägt, das Schriftformerfordernis nach Art. 336b Abs. 1 OR nicht erfüllt. Ebenso nicht ausreichend war ein Anwaltsschreiben, das zwar unterzeichnet war, aber an eine andere Konzerngesellschaft ausserhalb der Schweiz geschickt wurde. Mehr dazu im Update-Service.

Zeitlicher Kündigungsschutz

Unter Hinweis auf die abschliessende Aufzählung in Art. 336c OR und die Lehre hat das Arbeitsgericht Zürich entschieden, dass eine besondere Gefährdung nach der COVID-19-Verordnung 2 keinen zeitlichen Kündigungsschutz auszulösen vermochte. Mehr dazu im Update-Service.

Fristlose Entlassung

Zu Recht fristlos entlassen wurde ein Zürcher Anwalt, der bei der Betreuung eines Klienten eine vom ihm beherrschte Gesellschaft als Verwaltungsrätin eingesetzt hatte und so Umsätze von einer knappen Million Franken zu seinen Gunsten bzw. der Gesellschaft generierte. Mehr dazu im Update-Service.

Anerkennung einer Gewerkschaft als Sozialpartnerin

Das Universitätsspital Genf hat nach einem neuen Entscheid des Bundesgerichts zu Recht die Anerkennung einer Gewerkschaft mangels Gewährleistung der geforderten Loyalität abgelehnt. Dies u.a. deswegen, weil zwei Repräsentanten der Gewerkschaft strafrechtlich belangt worden waren. Mehr dazu im Update-Service.

Verknüpfung eines kantonalen Gesetzes mit der AVE eines GAV

In einem interessanten Entscheid hatte sich das Bundesgericht mit dem Tessiner Ladenöffnungsgesetz zu befassen, dessen Inkrafttreten vom Gesetzgeber an den Abschluss und die Allgemeinverbindlicherklärung eines GAVs in der Branche geknüpft worden war. Mehr dazu im Update-Service.

Newsletter/2022-10-12 (zuletzt geändert am 2022-10-13 08:00:10 durch StéphaneAubert)