Update-Service ARBEITSVERTRAG 2/2019 (Kurzversion)
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir freuen uns, Ihnen die sechsundzwanzigste Lieferung des Update-Service zum Praxiskommentar zum Arbeitsvertrag anzukündigen. Eine Auswahl wichtiger arbeitsrechtlicher Urteile und Entwicklungen aus dem letzten Quartal finden Sie in diesem Newsletter. Den Abonnenten des Update-Services steht die komplette sechsundzwanzigste Lieferung im geschützten Login-Bereich ab sofort zur Verfügung.
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Freundliche Grüsse
Ihr Schulthess Verlag
Wichtige Neuerungen der 26. Lieferung (2/2019)
LugÜ: Begriff des individuellen Arbeitsvertrags
Der EuGH hatte zu entscheiden, ob auch der Vertrag eines mit weitgehenden Befugnissen ausgestatteten Geschäftsführers noch unter den Begriff des "individuellen Arbeitsvertrages" nach dem Lugano-Übereinkommen fällt und sich der Arbeitnehmer damit auf die entsprechenden Zuständigkeitsbestimmungen des Abkommens berufen kann. Mehr dazu im Update-Service.
Änderung des Rechtsbegehrens vor Klageeinreichung
Das Bundesgericht hatte zu entscheiden, ob das Rechtsbegehren nach Ausstellung der Klagebewilligung, aber noch vor Einreichung der Klage, auch dann noch geändert werden kann, wenn anschliessend entgegen der Anforderung in Art. 227 Abs. 1 ZPO nicht mehr dieselbe Verfahrensart zur Anwendung gelangt. Mehr dazu im Update-Service.
Umstrittenes Zustandekommen eines Vertrags
Das Bundesgericht hatte zu entscheiden, ob schon ein Vertragsverhältnis zustandegekommen war, als ein Bewerber für die Stelle eines Head of Asset Management während noch laufenden Vertragsverhandlungen einen Businessplan erarbeitet und an einzelnen Sitzungen teilgenommen hatte. Mehr dazu im Update-Service.
Whistleblowing
Der lange Leidensweg zu einer Whistleblowinggesetzgebung ist ungewisser denn je. Nachdem eine erste als "hyperbürokratisch" und "nicht alltagstauglich" bezeichnete Vorlage zur Verbesserung an den Bundesrat zurückgewiesen wurde, stösst auch die Zusatzbotschaft mit einer überarbeiteten Version auf breite Ablehnung in der zuständigen Kommission des Nationalrats. Mehr dazu im Update-Service.
Anstellungsdiskriminierung wegen Homosexualität
Das Bundesgericht hatte den Vorwurf einer Anstellungsdiskriminierung zu prüfen, nachdem ein Zeitmilitär geltend gemacht hatte, er sei wegen seiner Homosexualität nicht angestellt worden. Mehr dazu im Update-Service.
Bonus / Akzessorietät
Die Frage der Akzessorietät von Boni hat das Bundesgericht auf einem Nebenschauplatz beschäftigt, nämlich wenn es um die Frage der Berechnung einer Pönale wegen ungerechtfertigter fristloser Entlassung nach Art. 337c Abs. 3 OR geht. Mehr dazu im Update-Service.
Bonus / Rückzahlungsverpflichtung
Das Obergericht des Kantons Zürich hatte die Zulässigkeit einer Vertragsklausel zu beurteilen, die für "Capital Payments" des Arbeitgebers bei Ausscheiden des Arbeitnehmers eine zeitlich befristete Rückzahlungspflicht vorsah. Mehr dazu im Update-Service.
Mitarbeiterbeteiligung: Anrechnung im Arbeitslosenversicherungsrecht
Das Bundesgericht hatte zu entscheiden, ob Leistungen aus einem Mitarbeiterbeteiligungsplan, deren Höhe nicht berechenbar war und die erst nachträglich in einem Separation Agreement auch für vergangene Geschäftsjahre festgesetzt wurden, als freiwillige Arbeitgeberleistungen i.S. von Art. 11a AVIG einzustufen und damit auf den Arbeitsausfall anzurechnen waren. Mehr dazu im Update-Service.
Krankentaggeldlösung: Materiellrechtliche und prozessuale Folgen
Wird der Arbeitgeber mit dem Abschluss eines kollektiven Taggeldversicherungsvertrages von seinen Lohnfortzahlungspflichten befreit? Ist er noch passivlegitimiert hinsichtlich der Taggeldansprüche der Arbeitnehmerin? Mehr dazu im Update-Service.
Auslagenersatz / Verjährung
Das Arbeitsgericht des Kantons Wallis hat sich zur umstrittenen Frage der Verjährungsfrist für Auslagenersatz (fünf oder zehn Jahre) geäussert. Mehr dazu im Update-Service.
Betriebsübergang
Das Obergericht des Kantons Zürich nahm zur Frage Stellung, wie im Falle eines Betriebsübergangs im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer dessen Verbleib beim alten Arbeitgeber sichergestellt werden kann, um so einen von beiden Seiten ungewollten Arbeitgeberwechsel zu vermeiden. Mehr dazu im Update-Service.
Missbräuchliche Kündigung
Das Bundesgericht hat in einem neuen Urteil die Grundsätze zur Beweislastverteilung in einem Prozess um die behauptete Missbräuchlichkeit einer Kündigung zusammengefasst, insbesondere wenn der in der Begründung angegebene Grund als vorgeschoben erscheint. Mehr dazu im Update-Service.