Update-Service ARBEITSVERTRAG 1/2017 (Kurzversion)
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir freuen uns, Ihnen die siebzehnte Lieferung des Update-Service zum Praxiskommentar zum Arbeitsvertrag anzukündigen. Eine Auswahl wichtiger arbeitsrechtlicher Urteile und Entwicklungen aus dem letzten Quartal finden Sie in diesem Newsletter. Den Abonnenten des Update-Services steht die komplette siebzehnte Lieferung im geschützten Login-Bereich ab sofort zur Verfügung.
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Freundliche Grüsse
Ihr Schulthess Verlag
Wichtige Neuerungen der 17. Lieferung (1/2017)
Häufung der Probleme bei der Klagenhäufung:
Das Bundesgericht hatte sich in zwei Grundsatzentscheiden mit der Klagenhäufung zu befassen: Zunächst stellte sich die Frage, ob bei einer Klage über mehrere teilbare Ansprüche präzisiert werden muss, in welcher Reihenfolge und/oder in welchem Umfang die einzelnen Ansprüche geltend gemacht werden (in casu mehrere Bonusansprüche aus verschiedenen Jahren). Sodann stellte sich die Frage, ob die von Art. 93 Abs. 1 ZPO vorgesehene Zusammenrechnung der Streitwerte der mehreren Ansprüche bei Klagenhäufung vor oder nach der Prüfung der Voraussetzungen für eine Klagenhäufung in Art. 90 ZPO zu erfolgen hat. Mehr dazu im Update-Service.
Arbeitsvertrag ja oder nein?
Vor den Gerichten ist recht häufig strittig, ob zwischen den Parteien überhaupt ein Arbeitsverhältnis bestand. Ein neues Urteil des Obergerichts Zürich setzt sich in ganz grundsätzlicher Hinsicht mit dieser Schlüsselfrage auseinander. Es hält fest, dass keine "Im Zweifel"-Regel zugunsten Arbeitsvertrag bestehe. Der (gegebene oder fehlende) Sozialschutz des Arbeitsrechts sei die Rechtsfolge der Vertragsqualifikation und nicht deren Grund. Mehr dazu im Update-Service.
Betriebsbegriff nach Arbeitsgesetz (ArG)
Das Bundesgericht hat in einem neuen Entscheid betont, dass der Begriff des Betriebs im Sinn des Arbeitsgesetzes (ArG) bewusst sehr weit gefasst sei und nicht mit dem Arbeitgeber identisch sein müsse, so z.B. in einem Leiharbeitsverhältnis. Mehr dazu im Update-Service.
Whistleblowing
Dass Whistleblower in der Schweiz einen schweren Stand haben, erfuhr vor Bundesgericht ein Urner Kantonsbeamter, der Unregelmässigkeiten bei der Behandlung von Fördergesuchen für das nationale Gebäudeprogramm meldete, genauso wie ein Abteilungsleiter eines gewerblichen Schulungszentrums im Kanton St. Gallen, der angebliche Missstände öffentlich anprangerte. Mehr dazu im Update-Service.
Haftung des Arbeitnehmers
Teuer zu stehen kam einen Generaldirektor, dass er dem Unternehmen nicht zur Kenntnis brachte, dass mehrere Mitarbeiter in Verletzung ihrer Treuepflicht und teilweise sogar während der Arbeitszeit eine konkurrenzierende Tätigkeit ausführten bzw. vorbereiteten. Mehr dazu im Update-Servce.
Bonus: Herausgabepflicht des Arbeitgebers bezüglich Berechnungsgrundlagen
Das Bundesgericht hatte in einem neuen Urteil zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitgeber im Bonusprozess die Herausgabe von Lohn-, Bonus- oder sonstigen Berechnungsgrundlagen verweigern kann. Mehr dazu im Update-Service.
Verurteilung eines Vertrauensarztes wegen Verletzung des Berufsgeheimnisses
Das Obergericht des Kantons Zürich hat einen Vertrauensarzt wegen Verletzung des Berufsgeheimnisses (Art. 321 Ziff. 1 Abs. 1 StGB) schuldig gesprochen, nachdem der Arzt dem Arbeitgeber eine detaillierte Diagnose offenbart hatte. Ein Rechtfertigungsgrund dafür, insbesondere durch Einwilligung des Arbeitnehmers bzw. Patienten, fehlte. Mehr dazu im Update-Service.
Kollektive Krankentaggeldversicherung: Verbotene Rückwärtsversicherung vs. zulässige Übernahme der Nachhaftung
Nach Art. 4 Abs. 2 des Freizügigkeitsabkommens unter den Krankentaggeld-Versicherern muss bei einem Versichererwechsel z.B. zufolge Stellenwechsels der neue Versicherer laufende Schadenfälle nach den Bedingungen des bisherigen Versicherungsvertrages übernehmen. Zu beurteilen war, ob dies gegen das Verbot der Rückwärtsversicherung nach Art. 9 VVG verstösst. Dieselbe Frage stellte sich in einem Fall, in dem ein Arbeitnehmer aufgrund einer vorbestehenden psychischen Erkrankung arbeitsunfähig wurde. Mehr dazu im Update-Service.
Haftung des Arbeitgebers für Gesundheitsschäden des Arbeitnehmers
Mit einer Schadenersatz- und Genugtuungsforderung in Millionenhöhe sah sich ein Zürcher Spital konfrontiert, nachdem eine Pflegefachfrau wegen einer Unverträglichkeit mit dem neuen Desinfektionsmittel Terralin Protect arbeitsunfähig geworden war. Mehr dazu im Update-Service.
Tragen eines Kopftuchs am Arbeitsplatz
Während das Regionalgericht Bern-Mittelland die Entlassung einer muslimischen Mitarbeiterin einer Berner Wäscherei als missbräuchlich taxierte, nachdem sich die Mitarbeiterin geweigert hatte, bei der Arbeit das Kopftuch abzunehmen (vgl. dazu Newsletter 4/2016), kam der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem neuen, viel beachteten Entscheid zum Schluss, dass eine unternehmensinterne Regelung grundsätzlich zulässig sei, die das sichtbare Tragen jedes politischen, philosophischen oder religiösen Zeichens verbiete. Mehr dazu im Update-Service.
Zeitlicher Kündigungsschutz: keine neue Sperrfrist bei einem Rückfall
Das Bundesgericht hatte zu entscheiden, ob eine zweite Operation wegen derselben gynäkologischen Erkrankung eine neue Kündigungssperrfrist auslöst oder aber ob es sich um einen Rückfall handelt, der keine neue Frist bewirkt. Mehr dazu im Update-Service.
Fristlose Entlassung wegen verspäteter Krankmeldung
Genügt es für eine fristlose Entlassung, wenn ein erkrankter Arbeitnehmer seine Absenz drei Tage zu spät meldet? Das Bundesgericht hatte diese Frage zu entscheiden und kam zu einem eher unerwarteten Schluss. Mehr dazu im Update-Service.
Unwirksamer Aufhebungsvertrag: ganz oder teilnichtig?
Dass ein Aufhebungsvertrag von der Genfer Vorinstanz für gänzlich unwirksam erklärt wurde, reichte dem klagenden Arbeitnehmer nicht. Er machte stattdessen vor Bundesgericht blosse Teilnichtigkeit in dem Sinn geltend, dass er gleichwohl einen finanziellen Anspruch gestützt auf den Aufhebungsvertrag erhob, konkret Kommissionen im Betrag von FR. 450'000.--. Mehr dazu im Update-Service.