Newsletter/2026-10-07

Update-Service ARBEITSVERTRAG 3/2026 (Kurzversion)

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir freuen uns, Ihnen die fünfundfünfzigste Lieferung des Update-Service zum Praxiskommentar zum Arbeitsvertrag anzukündigen. Eine Auswahl wichtiger arbeitsrechtlicher Urteile und Entwicklungen aus dem letzten Quartal finden Sie in diesem Newsletter. Den Abonnenten des Update-Services steht die komplette fünfundfünfzigste Lieferung im geschützten Login-Bereich ab sofort zur Verfügung.

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Freundliche Grüsse

Ihr Schulthess Verlag


Wichtige Neuerungen der 55. Lieferung (3/2026)

Präsenzzeit im Hausdienst als Arbeitszeit

Das Bundesgericht hat in einem neuen Urteil daran erinnert, dass auch blosse Präsenzzeit unter Umständen Arbeitszeit darstellen kann. Im zu entscheidenden Fall ging es um eine Hausangestellte bei einem Waadtländer Ehepaar. Mehr dazu im Update-Service.

Strafbare Verwertung von Kundendaten

Ein neues Urteil des Kantonsgerichts Schwyz zeigt, dass die unzulässige Verwertung von Kundendaten durch einen Arbeitnehmer nicht nur arbeitsrechtliche, sondern auch strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann. So erging es einem Versicherungsbroker bei seinem Wechsel in die Selbständigkeit. Das Kantonsgericht verurteilte ihn gestützt auf Art. 5 lit. a UWG wegen unlauterer Verwertung eines Arbeitsergebnisses. Mehr dazu im Update-Service.

Beweiswert von Hausarztzeugnissen

Ärztliche Berichte gelten zwar nach Art. 177 ZPO neu als Urkunden, doch hat diese Qualifikation keine Bedeutung für deren Beweiswert. Dieser bestimmt sich nach wie vor in freier Beweiswürdigung. Vor diesem Hintergrund stufte das Bundesgericht den Beweiswert von unbegründeten Hausarztzeugnissen neu und zurückhaltend ein. Mehr dazu im Update-Service.

Strafbare Verletzung der Fürsorgepflicht

Ein Berufsbildner wurde vom Bundesgericht wegen ungenügender Aufsicht über einen Lernenden der fahrlässigen schweren Körperverletzung schuldig gesprochen. Der Lernende, der sich im ersten Lehrjahr als Polymechaniker befand, hatte sich bei der Bedienung einer Fräsmaschine schwere Verletzungen an Hand und Unterarm zugezogen. Mehr dazu im Update-Service.

Interne Untersuchung: kein unbeschränktes Recht auf Einsicht in den Untersuchungsbericht

Das Bundesgericht hat in einem neuen Entscheid klargestellt, dass das Recht des Arbeitnehmers, Auskunft über den Inhalt eines internen Untersuchungsberichts zu erhalten, nicht unbeschränkt ist. Im konkreten Fall ging es um einen Professor an einer Genfer Hochschule. Beschränkungen waren für das Bundesgericht gestützt auf Art. 26 DSG mit Blick auf die überwiegenden Drittinteressen der betroffenen Auskunftspersonen zulässig. Dazu kam, dass diesen Drittpersonen Vertraulichkeit zugesagt worden war. Mehr dazu im Update-Service.

Millionenschwere Folgen eines nichtigen Aufhebungsvertrags

Vor dem Bundesgericht erwies sich ein Aufhebungsvertrag als nichtig, nachdem dieser von der falschen Konzerngesellschaft abgeschlossen worden war. Diese hatte zum massgeblichen Zeitpunkt gar keine Arbeitgeberstellung mehr inne. Infolgedessen entging dem Arbeitnehmer eine Karenzentschädigung von rund 4,2 Millionen Euro, welche ihm für ein im (nichtigen) Aufhebungsvertrag vorgesehenes Konkurrenzverbot versprochen worden war. Mehr dazu im Update-Service.

Zulässige Covid-Impfpflicht gegenüber Flight Attendants der Fluggesellschaft Swiss

Das Bundesgericht hat wie schon die Zürcher Vorinstanzen (vgl. Newsletter 1/2025) eine Covid-Impfpflicht für Flight Attendants der Fluggesellschaft Swiss für zulässig erklärt. Infolgedessen erwiesen sich auch die Kündigungen, die nach Verweigerung der Impfungen ausgesprochen worden waren, als rechtmässig. Mehr dazu im Update-Service.

Alterskündigung

Die ebenso heterogene wie umstrittene Rechtsprechung zur Alterskündigung ist um ein weiteres Kapitel reicher: Das Bundesgericht hat die Entlassung eines 56-jährigen Kundenberaters mit knapp 15 Dienstjahren als nicht missbräuchlich taxiert. Mehr dazu im Update-Service.

Fristlose Entlassung wegen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit

Meist gewähren öffentliche Personalrechte im Vergleich zum Obligationenrecht einen besseren Kündigungsschutz. Dass dies aber nicht immer der Fall sein muss, zeigt ein Fall aus dem Kanton Waadt. Gestützt auf das massgebliche Personalrecht hat das Bundesgericht die fristlose Entlassung eines Mitarbeiters der Gemeinde Renens wegen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit für rechtmässig erachtet. Im Privatrecht wäre eine solche Kündigung gemäss Art. 337 Abs. 3 OR dagegen unzulässig. Mehr dazu im Update-Service.

Fristlose Entlassung einer Lernenden

Das Bundesgericht hat die fristlose Entlassung einer Lernenden wegen fehlender Lernfähigkeiten als rechtmässig beurteilt. Die Arbeitgeberin hatte erfolglos unterstützende Massnahmen ergriffen und die Lernende auch mehrfach verwarnt. Das Aussprechen der Kündigung war auch nicht verspätet. Mehr dazu im Update-Service.

Vertraglich vereinbarte Anwendbarkeit eines Gesamtarbeitsvertrags

Gesamtarbeitsverträge (GAV) können nicht nur "klassisch" durch Mitgliedschaft in den vertragsschliessenden Verbänden anwendbar werden, sondern auch durch einzelarbeitsvertragliche Integration, was in der Praxis recht häufig vorkommt. Einen solchen Fall indirekter Vertragsbindung hatte das Bundesgericht in einem neuen Entscheid zu beurteilen. Allerdings komme einer solchen vertraglichen Inkorperation keine normative Wirkung im Sinn von Art. 357 Abs. 1 OR zu. Mehr dazu im Update-Service.