Newsletter/2020-04-16

Update-Service ARBEITSVERTRAG 1/2020 (Kurzversion)

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir freuen uns, Ihnen die neunundzwanzigste Lieferung des Update-Service zum Praxiskommentar zum Arbeitsvertrag anzukündigen. Eine Auswahl wichtiger arbeitsrechtlicher Urteile und Entwicklungen aus dem letzten Quartal finden Sie in diesem Newsletter. Den Abonnenten des Update-Services steht die komplette neunundzwanzigste Lieferung im geschützten Login-Bereich ab sofort zur Verfügung.

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Freundliche Grüsse

Ihr Schulthess Verlag


Wichtige Neuerungen der 29. Lieferung (1/2020)

Gesetzgebung/Coronavirus

Im Zuge des Notpakets zur Bekämpfung des Coronavirus hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen beschlossen, so auch solche mit arbeitsrechtlichem Bezug, etwa durch Ausweitung und Vereinfachung der Kurzarbeitsentschädigung sowie der Möglichkeit der Ausrichtung von EO-Taggeldern bei notwendiger Kinderbetreuung infolge Schulschliessung, wenn Eltern deswegen die Erwerbstätigkeit einstellen müssen. Von Bedeutung sind auch Art. 10b und 10c der COVID-19-Verordnung 2, wonach Arbeitgebende verpflichtet sind, besonders gefährdeten Arbeitnehmenden eine Arbeitstätigkeit zu Hause zu ermöglichen, ansonsten, wenn keine Beschäftigung im Betrieb in Frage kommt, eine Beurlaubung mit Lohnzahlung die Folge sei. Diese wie auch weitere Bestimmungen werfen in verschiedener Hinsicht arbeitsrechtliche Fragen auf und es bleibt vorerst offen, inwieweit sie im Streitfall auch vor einem Gericht Bestand hätten. Mehr dazu im Update-Service.

Gesetzgebung/Whistleblowing

Die über zehnjährige Leidensgeschichte der angestrebten Whistleblowinggesetzgebung hat in der Frühlingssession 2020 des Bundesparlaments ihr finales Ende gefunden: Der Nationalrat hat endgültig Nichteintreten beschlossen, womit das Projekt einer entsprechenden Ergänzung des Obligationenrechts definitiv vom Tisch ist. Mehr dazu im Update-Service.

Sachliche Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

Eine bekannte Streitfrage, die aus der Theorie der doppelrelevanten Tatsachen resultiert, ist diejenige, ob ein Spezialgericht eine Klage, auf die es eingetreten ist, auch auf der Basis von Rechtsnormen, die nicht seinem Spezialbereich entstammen, prüfen darf und muss. Das Bundesgericht sorgt für Klarheit. Mehr dazu im Update-Service.

Arbeitszeit: Anrechnen der Umziehzeit?

Der Bezirksrat Dietikon hat einen Beschluss zur strittigen Frage der Anrechnung von Umziehzeiten als Arbeitszeit gefällt. Eine Frage, die derzeit insbesondere in Bezug beim Pflegepersonal in Spitälern kontrovers diskutiert wird. Der Bezirksrat hat in casu einen rückwirkenden Anspruch auf Vergütung für Umkleidezeiten verneint. Mehr dazu im Update-Service.

Arbeitszeit/Pausen

Das Bundesgericht hat seine Rechtsprechung bestätigt, wonach Pausenzeiten nicht die gleiche Gestaltungs- und Bewegungsfreiheit wie die eigentliche Freizeit gewähren müssen. Im zu entscheidenden Fall galt die Zeit, die ein Chauffeur zwischen dem Ende des Abladens und des Beginns des Beladens verbrachte, als bezogene Pausenzeit. Mehr dazu im Update-Service.

Gratifikation (Bonus)/Akzessorietät

Das Bundesgericht hat sich ein weiteres Mal zu seiner Akzessorietätsrechtsprechung geäussert, insbesondere zur Frage der massgeblichen Referenzperiode, aber auch dazu, inwiefern seine Rechtsprechung auch bei den mittleren bis hohen Einkommen zur Anwendung gelange. Dabei hat es seine bisherige Rechtsprechung präzisiert. Mehr dazu im Update-Service.

Auslagen/Spesen: Nachweis

Das Obergericht des Kantons Zürich hat klargestellt, dass die Pflicht zu Spezifizierung und Nachweis von Spesen auch dann den Arbeitnehmer treffe, wenn ihm eine Firmen- oder Geschäftskreditkarte zur Verfügung gestellt werde. Die Kreditkartenabrechnung vermöge weiterführende Angaben und die Vorlage von Belegen wie z.B. Kaufquittungen nicht zu ersetzen, befand das Obergericht. Mehr dazu im Update-Service.

Kettenarbeitsvertrag

Das Bundesgericht hat in einem neuen Entscheid seine Rechtsprechung zu Kettenarbeitsverträgen dahingehend präzisiert, dass es auch in Lehrerberufen auf die konkreten Umstände ankomme, ob ein sachlicher Grund für die (zulässige) Aneinanderreihung von mehreren befristeten Verträgen gegeben sei oder nicht. Mehr dazu im Update-Service.

Gesamtarbeitsvertrag/Anerkennung als Sozialpartner

In einem Folgeentscheid zu BGE 141 III 418 hat das Bundesgericht die Auffassung der Waadtländer Vorinstanzen geschützt, wonach das Syndicat autonome des postiers (SAP) mit einem Repräsentationsgrad von weniger als 1,5% über keine ausreichende Repräsentativität verfüge, um als Sozialpartner anerkannt zu werden. Mehr dazu im Update-Service.

AVE LMV Bauhauptgewerbe: Unterstellung von Steinbrüchen

Die AVE LMV Bauhauptgewerbe erklärte diesen wohl für das "Steinhauer- und Steinbruchgewerbe", nicht aber für das in der nachfolgenden Bestimmung des LMV als ebenfalls unterstellte Branche erwähnte "Marmor- und Granitgewerbe" allgemeinverbindlich. Bei einem Steinbruch im Kanton Tessin, der Granit abbaute, stellte sich damit die Frage der LMV-Unterstellung. Mehr dazu im Update-Service.