Newsletter/2018-10-03

Update-Service ARBEITSVERTRAG 3/2018 (Kurzversion)

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir freuen uns, Ihnen die dreiundzwanzigste Lieferung des Update-Service zum Praxiskommentar zum Arbeitsvertrag anzukündigen. Eine Auswahl wichtiger arbeitsrechtlicher Urteile und Entwicklungen aus dem letzten Quartal finden Sie in diesem Newsletter. Den Abonnenten des Update-Services steht die komplette dreiundzwanzigste Lieferung im geschützten Login-Bereich ab sofort zur Verfügung.

Interessenten können hier den Update-Service abonnieren.

Freundliche Grüsse

Ihr Schulthess Verlag


Wichtige Neuerungen der 23. Lieferung (3/2018)


Gesetzgebung: Stellenmeldepflicht

Per 1. Juli 2018 ist die neue Stellenmeldepflicht in Kraft getreten, welche unter anderem Anpassungen im Ausländergesetz (AuG) und in der Arbeitsvermittlungsverordnung (AVV) zur Folge hatte. Diese sehr milde Umsetzung ist im Interessenkonflikt zwischen Erfüllung des Verfassungsauftrags nach Annahme der Masseneinwanderungsinitiative (Art. 121a BV) und völkerrechtlicher Vereinbarkeit, insbesondere mit dem Freizügigkeitsabkommen, zu sehen. Mehr dazu im Update-Service.

Gesetzgebung: Whistleblowing

Der Bundesrat nimmt einen neuen Anlauf zur Einführung einer Whistleblowinggesetzgebung im Obligationenrecht. Mit einer Zusatzbotschaft kommt er einem Auftrag des Parlaments nach, das 2015 einen ersten Entwurf des Bundesrats zurückgewiesen und eine verständlichere und einfachere Fassung verlangt hat. Mehr dazu im Update-Service.

Arbeitsprozess: Feststellungsinteresse

Das Bundesgericht unterzog seine Rechtsprechung zur Frage, ob die Sicherung eines schweizerischen Gerichtsstandes als genügendes Rechtsschutzinteresse einzustufen ist, auch vor dem Hintergrund internationaler Entwicklungen einer Praxisänderung. Mehr dazu im Update-Service.

Bonus: Anspruch aus Gleichbehandlung

Einem Projektleiter gelang es vor dem Bundesgericht, gestützt auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz einen Rechtsanspruch auf einen an sich freiwilligen Bonus durchzusetzen. Dem Arbeitnehmer war anders als seinen Arbeitskollegen von der gleichen Abteilung ein Bonus für das Jahr 2014 vorenthalten worden. Mehr dazu im Update-Service.

Mobbing

In einem neuen Mobbingurteil sprach das Bundesgericht einer Zahnarztassistentin, die als Folge eines unangemessenen Verhaltens ihres Chefs in eine Depression verfiel, eine Genugtuung von Fr. 6'000.-- zu. Mehr dazu im Update-Service.

Interne Untersuchung: Verfahrensfragen

Das Arbeitsgericht Zürich hat sich zur Frage geäussert, ob ein Arbeitgeber im Rahmen einer internen Untersuchung vergleichbare Verfahrensrechte wie in einem Strafverfahren gewähren müsse, insbesondere in Bezug auf die Pflicht zur Offenlegung von Beweisen und zur Durchführung einer Konfrontationseinvernahme. Mehr dazu im Update-Service.

Feiertage: Entschädigungspflicht, Abgeltung mit dem Stundenlohn

Das Bundesgericht hat seine Rechtsprechung bestätigt, wonach bei Angestellten im Stundenlohn mit Ausnahme des 1. Augusts, sofern dieser auf einen Tag fällt, an dem gearbeitet worden wäre, kein gesetzlicher Anspruch auf Feiertagsentschädigung besteht. Gleichzeitig hat es sich zur Frage geäussert, in welcher Form eine Abgeltung eines allfälligen Anspruch durch laufende Zuschläge zum Stundenlohn zulässig ist. Mehr dazu im Update-Service.

Arbeitszeugnis: Erwähnung einer krankheitsbedingten Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers

Das Bundesgericht hielt es in einem neuen Entscheid für zulässig, eine gesundheitlich bedingte Arbeitsverhinderung von sechs Monaten in einem Arbeitszeugnis zu erwähnen. Das Verdikt überrascht auf den ersten Blick, weil die Gesamttätigkeit immerhin neun Jahre umfasste. Mehr dazu im Update-Service.

Arbeitszeugnis: Rückgabeanspruch des Arbeitgebers

Das Bundesgericht hatte in einem neuen Urteil über den seltenen Fall eines Rückgabeanspruchs des Arbeitgebers zu entscheiden, wenn sich das ursprünglich ausgestellte Zeugnis nachträglich als korrekturbedürftig erweist. Mehr dazu im Update-Service.

Betriebsübergang

Dass sich ein vom Gericht bejahter Betriebsübergang (Art. 333 OR) in bestimmten Konstellationen auch zum Nachteil der Arbeitnehmenden auswirken kann, zeigt illustrativ ein neues Urteil des Arbeitsgerichts Zürich. Mehr dazu im Update-Service.