Newsletter/2018-03-27

Update-Service ARBEITSVERTRAG 1/2018 (Kurzversion)

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir freuen uns, Ihnen die einundzwanzigste Lieferung des Update-Service zum Praxiskommentar zum Arbeitsvertrag anzukündigen. Eine Auswahl wichtiger arbeitsrechtlicher Urteile und Entwicklungen aus dem letzten Quartal finden Sie in diesem Newsletter. Den Abonnenten des Update-Services steht die komplette einundzwanzigste Lieferung im geschützten Login-Bereich ab sofort zur Verfügung.

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Freundliche Grüsse

Ihr Schulthess Verlag


Wichtige Neuerungen der 21. Lieferung (1/2018)

Arbeits- oder Pachtvertrag?

Das Bundesgericht verneinte das Vorliegen eines Arbeits- bzw. Dienstverhältnisses zwischen dem Kanton St. Gallen und dem Pächter einer Kantonsschulmensa. Daran änderte auch nichts, dass der Pachtvertrag vorsah, dass der Pächter die Betriebsführung ohne Zustimmung des Verpächters nicht auf Dritte übertragen dürfe. Die im Vertrag definierte persönliche Arbeitsleistung habe sich, so das Bundesgericht, auf die Betriebsführung beschränkt. Die Delegation einzelner Aufgaben an Angestellte sei dessen ungeachtet möglich gewesen. Update-Service.

Reisezeiten und Pausen

In einem illustrativen Urteil zum Anwendungsbereich des L-GAV Schlosser-, Metallbau-, Landmaschinen-, Schmiede- und Stahlbaugewerbe äusserte sich das Bundesgericht zur Anrechnung der Reisezeit vom Geschäftsdomizil zu den Baustellen als Arbeitszeit sowie zu Kaffeepausen, die der Zeitüberbrückung dienten, bis das Arbeitsmaterial abgeholt werden konnte. Update-Service.

Überzeitstunden / 60 Stunden-Kredit nach Art. 13 Abs. 1 ArG

Nach Art. 13 Abs. 1 des Arbeitsgesetzes ist bei bestimmten Berufsgruppen für die ersten 60 Überzeitstunden eine Entschädigung oder Zeitkompensation nicht obligatorisch geschuldet.Ungeklärt und auch kontrovers diskutiert ist bis heute, wie es sich mit diesem 60 Stunden-Kredit im unterjährigen Arbeitsverhältnis verhält, insbesondere im Eintritts- und Austrittsjahr. Kann der Arbeitgeber gestützt auf eine vertragliche Wegbedingungsklausel ebenfalls die vollen 60 Stunden vom Überzeitsaldo in Abzug bringen oder nur anteilsmässig pro rata temporis? Das Bundesgericht hat nun in einem neuen Entscheid, wohl ohne dass es sich dessen bewusst war, diese für die Praxis bedeutsame Frage entschieden. Update-Service.

Datenschutz / unerlaubte Gesprächsaufnahmen

Das Bundesgericht und das Obergericht des Kantons Solothurn hatten sich mit heimlichen und damit illegalen Gesprächsaufnahmen durch Mitarbeitende zu beschäftigen, einmal im Zuge eines Strafverfahrens, einmal im Rahmen eines Prozesses um die Rechtmässigkeit einer fristlosen Entlassung. Update-Service.

Interne Untersuchungen

Interne Untersuchungen sind heutzutage in der betrieblichen Praxis weit verbreitet, insbesondere in regulierten Bereichen wie z.B. in der Finanzbranche. Im Zentrum einer solchen Untersuchung steht meistens die Befragung des eines unkorrekten Verhaltens verdächtigten Arbeitnehmers. Ein neuer Entscheid des Obergerichts des Kantons Zürich sollte Arbeitgebern ein Mahnmal dafür sein, bei Auswahl und Anwendung ihrer Befragungsmethoden Mass zu halten und auf den Arbeitnehmer keinen übermässigen Druck auszuüben. Andernfalls droht, wie der Beschluss des Obergerichts illustrativ zeigt, den dafür verantwortlichen Personen ein Strafverfahren wegen Nötigung und sogar Körperverletzung. Update-Service.

Ferien

Nimmt ein Arbeitgeber bei der Festsetzung der Ferien keinerlei Rücksicht auf die Bedürfnisse des Arbeitnehmers oder ordnet er die Ferien zu kurzfristig an, ist der Arbeitnehmer berechtigt, den Ferienbezug zu verweigern. Ein neuer Entscheid des Bundesgerichts macht allerdings deutlich, dass der Arbeitnehmer in einer solchen Situation rasch protestieren und seine Arbeit anbieten muss. Andernfalls riskiert er, dass die Gerichte von seinem Verzicht bzw. Einverständnis ausgehen und die nachträglich geforderte Ferienabgeltung abweisen. Update-Service.

Kündigung während der Probezeit

Das Bundesgericht hatte in einem Grundsatzurteil zu entscheiden, an welchem Tag eine einmonatige Probezeit endet, wenn Vertragsschluss und Stellenantritt am gleichen Tag erfolgen. Konkret: Endet sie bei einem Stellenantritt am 15. Juli 2015 am 14. oder am 15. August 2015? Update-Service.

Tod des Arbeitgebers: Ansprüche des Arbeitnehmers

Das Bundesgericht hatte den seltenen Fall einer Vertragsbeendigung wegen Todes des Arbeitgebers (Art. 338 Abs. 2 OR) zu beurteilen. Konkret ging es um eine Gouvernante, welche mit Kost und Logis den Verstorbenen betreut hatte. Die mit den Erben vereinbarte Saldozahlung von Fr. 20'000.-- erwies sich als nicht ausreichend, um die zwingenden Ansprüche der Arbeitnehmerin abzugelten. Entsprechend wurden die Erben zu einer Nachzahlung über rund Fr. 9'000.-- verpflichtet. Update-Service.

Nachwirkung bei Auslaufen eines allgemeinverbindlich erklärten GAV

Läuft ein GAV aus, so unterstellt das Bundesgericht, dass dessen Inhalt auch nach Ablauf seiner Gültigkeitsdauer dem effektiven Vertragswillen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer entspricht (sog. Nachwirkung). Das Bundesgericht hatte zu entscheiden, ob dies auch dann gilt, wenn der GAV für die Parteien des Einzelarbeitsvertrages nicht aufgrund von deren Verbandsmitgliedschaft, sondern bloss aufgrund einer Allgemeinverbindlicherklärung anwendbar war. Update-Service.