Update-Service ARBEITSVERTRAG 3/2016 (Kurzversion)

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir freuen uns, Ihnen die fünfzehnte Lieferung des Update-Service zum Praxiskommentar zum Arbeitsvertrag anzukündigen. Eine Auswahl wichtiger arbeitsrechtlicher Urteile und Entwicklungen aus dem letzten Quartal finden Sie in diesem Newsletter. Den Abonnenten des Update-Services steht die komplette fünfzehnte Lieferung im geschützten Login-Bereich ab sofort zur Verfügung.

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Freundliche Grüsse

Ihr Schulthess Verlag


Wichtige Neuerungen der 15. Lieferung (3/2016)

Arbeitsprozess

Das Regionalgericht Bern-Mittelland erkannte, dass der Gerichtsstand des gewöhnlichen Arbeitsortes nicht in jedem Fall zur Verfügung steht. Mehr dazu im Update-Service.

Privatrechtliche oder öffentlichrechtliche Anstellung?

Das Bundesgericht hatte die Frage zu entscheiden, ob das Anstellungsverhältnis einer privatrechtlichen Stiftung mit ihrem Direktor privat- oder öffentlichrechtlicher Natur war. Dabei hatte es zu berücksichtigen, dass die Stiftung mit öffentlichen Geldern finanziert wird und eine Aufgabe von öffentlichem Interesse erfüllt. Dieselbe Frage hatte es für die Anstellung eines Priesters bei der römisch-katholischen Kirche zu entscheiden. Mehr dazu im Update-Service.

Pikett / Vergütung von Überzeitstunden

Als ein Kaderarzt im Spital eine Interventionszeit von lediglich 15 Minuten einzuhalten hatte, musste das Bundesgericht darüber befinden, ob und wie dieser Pikettdienst als Arbeitszeit anzurechnen und zu entschädigen ist. Mehr dazu im Update-Service.

Haftung des Arbeitnehmers

Ein Direktor und Teamleiter einer Bank hatte im Rahmen einer Gesellschaftsgründung wider besseres Wissen eine Kapitaleinlagebestätigung ausgestellt, obwohl das Geld noch gar nicht, wie gesetzlich gefordert, zur ausschliesslichen Verfügung der zu gründenden Gesellschaft vorhanden war. In der Folge entstand der Bank deswegen ein Schaden, den sie gegenüber dem Arbeitnehmer geltend machte. Mehr dazu im Update-Service.

Bonus / Akzessorietätsrechtsprechung

Das Bundesgericht wird die Geister, die es mit seiner in der Kritik stehenden Akzessorietätsrechtsprechung gerufen hat, einfach nicht los. So sah es sich in einem weiteren, für die Praxis möglicherweise bedeutenden Entscheid gezwungen, seine Rechtsprechung zu hohen Einkommen abermals zu relativieren und präzisieren. Mehr dazu im Update-Service.

Lohnfortzahlung bei aufgeschobener Mutterschaftsentschädigung

Das Bundesgericht hat eine personalrechtliche Regelung des Kantons Thurgau, wonach Mütter während der Dauer der aufgeschobenen Mutterschaftsentschädigung keinen Lohnanspruch haben, sondern unbezahlten Urlaub beziehen müssen, als unzulässig erklärt. Mehr dazu im Update-Service.

Persönlichkeitsschutz / Altersdiskriminierung

Ist die Nichtberücksichtigung eines 51-jährigen Finanzbuchhalters bei einer Stellenausschreibung diskriminierend, wenn im Absagebrief davon die Rede ist, man suche aufgrund der Altersstruktur im Team eine Person, die maximal 40-jährig sei? Das Arbeitsgericht Zürich musste darüber befinden. Mehr dazu im Update-Service.

Torkontrolle

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine systematische Ausgangskontrolle der Mitarbeitenden durch die SBB in den Werken in Bellinzona für unzulässig erklärt. Mehr dazu im Update-Service.

Ferien und Krankheit

Dass Arbeitsunfähigkeit nicht immer gleich bedeutend sein muss mit Ferienunfähigkeit, hat das Arbeitsgericht Zürich in einem kürzlich publizierten Urteil klargestellt. Mehr dazu im Update-Service.

Ferien / Beweislast

Zur praxisrelavanten Frage, wer die Beweislast trägt, wenn in einem Gerichtsverfahren Ferienansprüche und -bezüge strittig sind, hat das Bundesgericht in einem neuen Urteil differenziert Stellung genommen. Mehr dazu im Update-Service.

Kündigung / Kompetenz

Ist die Entlassung des Arbeitnehmers gültig, wenn sie durch die Geschäftsleitung ausgesprochen wird, obwohl die unternehmenseigene "Audit-Commitee-Charta" die Vertretungsbefugnis der Geschäftsleitung zugunsten des Verwaltungsrats einschränkt? Mit dieser Frage hatte sich das Bundesgericht auseinanderzusetzen. Mehr dazu im Update-Service.

Konkurrenzverbot bei freien Berufen

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hatte zu entscheiden, ob ein Konkurrenzverbot zwischen dem Universitätsspital Zürich und einem Leitenden Arzt gültig vereinbart werden konnte oder ob der Arzt als Angehöriger eines sog. freien Berufes von einem generellen Blankocheck profitiert. Mehr dazu im Update-Service.


Newsletter/2016-10-18 (zuletzt geändert am 2016-10-26 09:09:40 durch DamirMurati)