Newsletter/2024-10-14

Update-Service ARBEITSVERTRAG 3/2024 (Kurzversion)

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir freuen uns, Ihnen die siebenundvierzigste Lieferung des Update-Service zum Praxiskommentar zum Arbeitsvertrag anzukündigen. Eine Auswahl wichtiger arbeitsrechtlicher Urteile und Entwicklungen aus dem letzten Quartal finden Sie in diesem Newsletter. Den Abonnenten des Update-Services steht die komplette sechsundvierzigste Lieferung im geschützten Login-Bereich ab sofort zur Verfügung.

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Freundliche Grüsse

Ihr Schulthess Verlag


Wichtige Neuerungen der 47. Lieferung (3/2024)

Arbeitsprozess: Beginn der Dreimonatsfrist zur Einreichung der Klagebewilligung

In einem wichtigen, zur amtlichen Publikation bestimmten Urteil hatte das Bundesgericht zu entscheiden, ob Monatsfristen im Unterschied zu Tagesfristen bereits am Zustellungstag zu laufen beginnen, was vom Wortlaut von Art. 142 ZPO nicht nahegelegt und von der herrschenden Lehre und zahlreichen kantonalen Entscheiden verneint wird. Mehr dazu im Update-Service.

Überzeit: Beweiskraft eines Outlook-Kalenders

In einem Prozess vor dem Arbeitsgericht Zürich versuchte ein Direktor vergeblich, seine behaupteten Überzeitstunden im Gegenwert von über Fr. 100'000.-- durch Einträge im Outlook-Kalender zu beweisen. Das Arbeitsgericht erwog, dass die Kalendereinträge (anders als eine Arbeitszeiterfassung) als Gedankenstütze und als Planungs- und Organisationsinstrument dienen würden. Es sei nicht möglich, damit genau zu ermitteln, wie viel Zeit die Termine effektiv in Anspruch nahmen und somit auch nicht, wann die Arbeit jeweils begonnen oder beendet wurde bzw. wie lange effektiv gearbeitet wurde. Mehr dazu im Update-Service.

Bonus eines Anwalts

Eine unechte Gratifikation und nicht Lohn lag vor, als ein Salarypartner einer Zürcher Anwaltskanzlei einen leistungsorientierten Bonus ("LOB") geltend machte. Der Basis-Bonus wurde durch objektive, mathematisch bestimmbare Werte festgesetzt. Die Arbeitgeberin konnte in einem zweiten Schritt durch einen Multiplier Einfluss auf die Höhe des Bonus nehmen. Darin lag für das Arbeitsgericht Zürich ein Ermessen der Arbeitgeberin begründet, das allerdings als "Anpassung des Basis-Bonus" nicht die Wirkung eines gänzlichen Freiwilligkeitsvorbehalts hatte. Mehr dazu im Update-Service.

Zulässige Impfpflicht

Das Bezirksgericht Bülach hat eine Regelung im Gesamtarbeitsvertrag der Swiss für zulässig erklärt, die in bestimmten Konstellationen eine Impfverpflichtung für Mitarbeitende vorsieht. Infolgedessen wies es die Klage von Swiss-Mitarbeitenden ab, die ihre Entlassung wegen Verweigerung der Covid-Impfung angefochten hatten. Mehr dazu im Update-Service.

Haftung nach einem Berufsunfall I

Das Obergericht des Kantons Zürich hat die Haftung einer Arbeitgeberin bejaht, welche dem verunfallten Arbeitnehmer die Arbeiten an einem Deckenkran nicht ausdrücklich verboten bzw. ihn nicht über die zur Verfügung stehenden Sicherheitsmittel informiert und angeleitet hatte. Allerdings reduzierte das Obergericht den eingeklagten Erwerbsersatz von Fr. 30'000.-- um die Hälfte auf Fr. 15'000.-- wegen Mitverschuldens des Arbeitnehmers. Konkret ging es um einen untauglichen bzw. eigenmächtigen Reparaturversuch des Arbeitnehmers, was verschuldensmässig gerade so schwer wiege. Mehr dazu im Update-Service.

Haftung nach einem Berufsunfall II

Haftbar wurde auch ein Zürcher Restaurant, nachdem ein Hilfskoch bei einem Arbeitsunfall eine Verätzung des rechten Auges durch ein Geschirrspülmittel erlitten hatte. Grund war eine provisorische und ungenügend gesicherte Befestigung des Spülmittelbehälters durch den Küchenchef. Das Arbeitsgericht Zürich bejahte die Haftung gestützt auf Art. 101 und Art. 328 OR. Mehr dazu im Update-Service.

Stresshaftung

Erfolglos blieb der Versuch eines Adjunkts in einem Zürcher Statthalteramt, vor dem Bundesgericht Schadenersatz und Genugtuung wegen angeblicher Überlastung und daraus folgender Arbeitsunfähigkeit geltend zu machen. Daran änderte auch nichts, dass die Arbeitslast unbestrittenermassen hoch gewesen war. Dem Adjunkt wurde u.a. zum Verhängnis, dass ihm der Nachweis nicht gelang, dass er sich beim Arbeitgeber wegen der behaupteten Überlastung beklagt hatte. Mehr dazu im Update-Service.

Darf ein Bewerber gegoogelt werden?

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte die Frage zu entscheiden, ob ein Bewerber für eine Stelle als Jurist bei einer Universität gegoogelt werden durfte, nachdem dieser wegen Betrugs zu einer bedingten, noch nicht rechtskräftigen und später aufgehobenen Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden war. Das Landesarbeitsgericht bejahte die Zulässigkeit der Google-Recherche mit Blick auf die Zweckbindung der Datenerhebung und weil der Name des Kandidaten einem Mitglied der Auswahlkommission bekannt war. Gleichzeitig liess es aber die Frage offen, ob eine solche Datenerhebung auch anlasslos zulässig gewesen wäre. Mehr dazu im Update-Service.

Missbräuchliche Entlassung

Vier Monatslöhne Entschädigung zugesprochen erhielt eine Mitarbeiterin, die einzig wegen ihrer Erkrankung an Multipler Sklerose entlassen worden war, wobei die Krankheit bis zum Zeitpunkt der Kündigung keinerlei Auswirkungen auf die Arbeitsleistung hatte. Das Obergericht des Kantons Thurgau berücksichtigte u.a., dass die Mitarbeiterbeurteilungen positiv ausfielen und dass die Arbeitnehmerin bereits bei einer früheren Stelle die Erfahrung einer missbräuchlichen Entlassung machen musste. Mehr dazu im Update-Service.

Fristlose Entlassung nach verweigerten Covid-Spucktests

Das Obergericht Zürich hat die fristlose Kündigung eines Betriebs des Zürcher Gesundheitswesens für zulässig erklärt, nachdem sich eine von Covid genesene, aber ungeimpfte Betreuerin geweigert hatte, an regelmässigen Spucktests teilzunehmen. Mehr dazu im Update-Service.

Fristlose Entlassung nach Anstiftung zur Kündigung

Ungerechtfertigt war eine fristlose Entlassung, nachdem der Arbeitnehmer zwei Kolleginnen zur Kündigung motiviert hatte. Das Kantonsgericht des Kantons Wallis sah darin zwar eine Verletzung der Treuepflicht, doch sei diese u.a. mit Blick auf die fehlende leitende Stellung nicht ausreichend, um die fristlose Entlassung zu rechtfertigen. Anders wäre es bei einem anhaltenden Aufhetzen des Personals gewesen, so das Kantonsgericht. Mehr dazu im Update-Service.

Konkurrenzverbot

Als gültig erwies sich vor dem Obergericht des Kantons Zürich ein Konkurrenzverbot gegenüber einem Poolmanager im "Management auf Zeit"-Geschäft. Ebenso wenig lag ein Wegfall infolge von der Arbeitgeberin zu vertretendem Anlass vor. Allerdings reduzierte das Obergericht die Konventionalstrafe von rund Fr. 125'000.-- (sechs Bruttomonatslöhne) auf Fr. 25'000.--, u.a. wegen Mitverschuldens der Arbeitgeberin an der Vertragsauflösung. Mehr dazu im Update-Service.

Kollektives Arbeitsrecht

Ein neues Urteil des Bundesgerichts erinnert daran, dass auch Arbeitnehmende mit einer in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) vorgesehenen Konventionalstrafe belegt werden können. Im zu entscheidenden Fall ging es um drei Strassenarbeiter, die in Verletzung ihrer GAV-Pflichten während der Freizeit für einen Freund Umgebungsarbeiten für einen Swimming Pool erledigten. Mehr dazu im Update-Service.