Newsletter/2023-10-04

Update-Service ARBEITSVERTRAG 3/2023 (Kurzversion)

Sehr geehrte Damen und Herren

Wir freuen uns, Ihnen die dreiundvierzigste Lieferung des Update-Service zum Praxiskommentar zum Arbeitsvertrag anzukündigen. Eine Auswahl wichtiger arbeitsrechtlicher Urteile und Entwicklungen aus dem letzten Quartal finden Sie in diesem Newsletter. Den Abonnenten des Update-Services steht die komplette dreiundvierzigste Lieferung im geschützten Login-Bereich ab sofort zur Verfügung.

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Freundliche Grüsse

Ihr Schulthess Verlag


Wichtige Neuerungen der 43. Lieferung (3/2023)

Gesetzgebung

Am 1. September 2023 ist nach langjährigen Vorbereitungsarbeiten das revidierte Datenschutzgesetz (DSG) in Kraft getreten. Die Revision verfolgt insbesondere den Zweck der Anpassung an technologische Entwicklungen sowie der Harmonisierung mit europarechtlichen Vorgaben. Das neue Recht bringt für den arbeitsrechtlichen Anwendungsbereich keine fundamentalen Änderungen mit sich. Insbesondere bleibt Art. 328b OR als spezifische arbeitsrechtliche Datenschutzbestimmung in Kraft.

Arbeitsprozess: Internationale örtliche Zuständigkeit bei abgetretenen arbeitsrechtlichen Ansprüchen

Das Handelsgericht ZH hatte Gelegenheit, eine von Bundesgericht und EuGH noch nicht beurteilte Frage zu entscheiden und tat dies mit überzeugender Begründung: Steht der Gerichtsstand am Arbeitsort gemäss Art. 19 Ziff. 2 Bst. a LugÜ entsprechend der EuGH-Praxis in Versicherungs- und Konsumentenstreitigkeiten einem nicht schutzbedürftigen Rechtsnachfolger eines Arbeitnehmers ebenfalls nicht zur Verfügung (Arbeitsprozess Ziff. 3.1.2.1)?

Weisungsrecht: Umgang mit einem "trans"-Schüler

Die Weisung einer Schaffhauser Kantonsschule an einen Lehrer, einen Schüler, der sich als "trans" und Junge erklärt hatte, nur noch mit seinem neu gewählten, männlichen Vornamen anzusprechen, erwies sich vor dem Bundesgericht als rechtmässig. Infolgedessen war auch die Entlassung des Lehrers zulässig, nachdem dieser der Weisung nicht nachgekommen war. Mehr dazu im Update-Service.

Entgegennahme eines zu tiefen Lohns

Ein Direktor machte vergeblich geltend, er habe ab seiner Beförderung einen zu tiefen Lohn erhalten. Das Arbeitsgericht Zürich erwog, dass der Arbeitnehmer den ausbezahlten Lohn während 28 Monaten vorbehaltlos entgegengenommen und damit stillschweigend akzeptiert habe, weshalb es die nachträglich erhobene Lohnnachforderung abwies. Mehr dazu im Update-Service.

Coronabedingte Betriebsschliessung: kein Arbeitgeberverzug

Das Bundesgericht hat die Kontroverse um die Frage, ob eine coronabedingte Betriebsschliessung einen Fall von Arbeitgeberverzug darstellt, entschieden: Behördliche Betriebsschliessungen zur Bekämpfung des Coronavirus sind als objektiver Grund zu werten, der keine Pflicht des Arbeitgebers zur Lohnfortzahlung nach sich zieht. Gleich hat das Kantonsgericht Luzern geurteilt, während das Arbeits- und Obergericht Zürich zum gegenteiligen Schluss kamen, als die pandemiebedingte Schliessung eines Restaurants zu beurteilen war. Mehr dazu im Update-Service.

Alterskündigung

Die bundesgerichtliche Rechtsprechung zur sogenannten Alterskündigung ist um eine Episode reicher: Das Bundesgericht hat die Entlassung eines 64-jährigen Kochs mit rund 30 Dienstjahren, 11 Monate vor der Pensionierung, als missbräuchlich taxiert und eine Pönale von 4 1/2 Monatslöhnen zugesprochen. Mehr dazu im Update-Service.

Entlassung nach unterlassener Durchsetzung der Maskentragpflicht

Das Bundesgericht hat die Rechtmässigkeit der Entlassung einer Berufsschullehrperson im Kanton Zürich bestätigt, nachdem die Lehrerin die Durchsetzung der Maskentragpflicht im Unterricht unterlassen hatte. Das Bundesgericht verneinte insbesondere einen Konflikt mit der von der Arbeitnehmerin angerufenen Meinungsäusserungsfreiheit. Mehr dazu im Update-Service.

Ungenügende Verwarnung vor fristloser Entlassung

Gleich zwei Entscheide des Arbeitsgerichts Zürich machen deutlich, dass Verwarnungen vor Aussprechen einer fristlosen Entlassung ausreichend deutlich formuliert sein müssen, damit sie im Wiederholungsfall ihre Wirkung entfalten können. Mehr dazu im Update-Service.

Fristlose Entlassung nach positivem Coronatest

Das Bundesgericht hat die fristlose Entlassung eines Mitarbeiters der Universität Neuenburg für rechtmässig erklärt, nachdem der Arbeitnehmer trotz Symptomen und positivem Coronatest den Arbeitsplatz aufgesucht hatte. Mehr dazu im Update-Service.

Missbrauch einer Geschäftskreditkarte

Gerechtfertigt war die fristlose Entlassung eines "Officers" einer Bank, der die Geschäftskreditkarte wiederholt und trotz Abmahnung für private Dating-Services verwendet hatte. Vergeblich machte der Mitarbeiter geltend, er habe wegen der Dunkelheit in der Bar die Kreditkarte verwechselt. Mehr dazu im Update-Service.