Update-Service ARBEITSVERTRAG 2/2017 (Kurzversion)
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir freuen uns, Ihnen die achtzehnte Lieferung des Update-Service zum Praxiskommentar zum Arbeitsvertrag anzukündigen. Eine Auswahl wichtiger arbeitsrechtlicher Urteile und Entwicklungen aus dem letzten Quartal finden Sie in diesem Newsletter. Den Abonnenten des Update-Services steht die komplette achtzehnte Lieferung im geschützten Login-Bereich ab sofort zur Verfügung.
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Freundliche Grüsse
Ihr Schulthess Verlag
Wichtige Neuerungen der 18. Lieferung (2/2017)
Flankierende Massnahmen / neuer Art. 360a Abs. 3 OR
Per 1. April 2017 wurde der Teil der flankierenden Massnahmen zu den bilateralen Verträgen bildende Art. 360a OR (Normalarbeitsverträge mit Mindestlöhnen) um einen neuen Absatz 3 ergänzt. Mehr dazu im Update-Service.
Beteiligungsprogramm im Konzern / Passivlegitimation
In Konzernstrukturen ist die Beteiligung von Mitarbeitern der einzelnen Tochtergesellschaften am Erfolg der Konzernmutter recht häufig anzutreffen. Nicht selten ist in solchen Fällen unklar, welche Konzerngesellschaft im Falle eines Rechtsstreits passivlegitimiert ist, wie ein neues Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich belegt. Mehr dazu im Update-Service.
Beratervertrag in der Finanzbranche: Arbeitsvertrag oder Auftrag?
Vor allem in der Finanzbranche kommt es vor, dass mit in Pension gehenden Kundenberatern für die Zeit nach Vertragsende Beraterverträge auf Honorarbasis geschlossen werden. Solche Verträge dienen vor allem der Kundenbindung und Übertragung des Kundenportefeuilles auf einen Nachfolger. Das Obergericht des Kantons Zürich hatte zu entscheiden, ob ein "Clients referral and loyality building agreement" dem Arbeits- oder Auftragsrecht unterstand. Mehr dazu im Update-Service.
Vergebliche Entsorgung eines PC / Beweislast im Überstundenprozess
Ein Arbeitgeber hatte den PC mit den gespeicherten Zeitaufzeichnungen des Arbeitnehmers kurzerhand entsorgt, nachdem ihm das Schlichtungsgesuch mit der Überstundenforderung zugegangen war. Ob es ihm so gelang, die Klage abzuwehren, musste das Obergericht des Kantons Schaffhausen entscheiden. Mehr dazu im Update-Service.
Krankentaggeldversicherung: Anrechnung eines möglichen Invalideneinkommens und Anwendung der Ungewöhnlichkeitsregel
Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage, ob sich ein versicherter Arbeitnehmer ein mögliches Invalideneinkommen auf seine Krankentaggelder anrechnen lassen muss und ob zur Bestimmung dieses Einkommens auf statistische Grundlagen abgestellt werden darf. Das Sozialversicherungsgericht Zürich hatte zu beurteilen, ob eine Klausel in den AVB, wonach die Leistungspflicht des VVG-Versicherers mit dem Ende des Versicherungsschutzes ende, ungewöhnlich sei. Mehr dazu im Update-Service.
Arbeitslosentaggeld bei aufgeschobener Mutterschaftsentschädigung
Das Kantonsgericht Basel-Landschaft hatte zu entscheiden, ob eine Mutter auch dann Anspruch auf Arbeitslosentaggelder im Sinne von Art. 28 Abs. 1 AVIG hat, wenn sie die Mutterschaftsentschädigung wegen längerem Spitalaufenthalt des Kindes aufgeschoben hat und selber arbeitsunfähig geworden ist. Mehr dazu im Update-Service.
Folgen eines unzulässigen Aufhebungsvertrags
Das Kantonsgericht St. Gallen nahm zu den Rechtsfolgen eines unwirksamen Aufhebungsvertrags Stellung: Nichtigkeit oder Umdeutung in eine Kündigung? Mehr dazu im Update-Service.
Sperrfrist / Vorsicht bei Feststellungsklagen
Dass es sehr heikel ist, bei Voliegen eines Sperrfristentatbestands wie Krankheit oder Unfall auf Feststellung der Nichtigkeit der Kündigung bzw. Fortbestand des Arbeitsverhältnisses zu klagen, musste ein Genfer Bankmitarbeiter vor Bundesgericht erfahren. Mehr dazu im Update-Service.
Kündigungsschutz bei arbeitsplatzbezogener Arbeitsunfähigkeit?
Greift der Kündigungsschutz bei bloss arbeitsplatzbezogener Arbeitsunfähigkeit? Zu dieser intensiv diskutierten Frage nahm nun auch das Bundesverwaltungsgericht in einem neuen Urteil Stellung. Mehr dazu im Update-Service.
Fristlose Entlassung nach Beschimpfung des Arbeitgebers
Die Frage, ob eine Beschimpfung des Arbeitgebers ausreicht, um einen Arbeitnehmer fristlos zu entlassen, hat die Gerichte schon einige Male beschäftigt. Während "profitgeiles Arschloch", "dreckige Sauschlampe", "Trottel" und ein Mélange aus "espionne", "paranoique" und "vieille peau" dafür genügten, war dies bei "un posto di merda con gente di merda", "non rompermi i coglioni", "vaffanculo" und "Arschloch" nicht der Fall (vgl. dazu Art. 337 N5 der Printfassung). Wie es sich verhält, wenn der Arbeitgeber als "gros con" und "pédé" betitelt wird, hatte das Bundesgericht kürzlich zu entscheiden. Mehr dazu im Update-Service.
Unklares Konkurrenzverbot
Ein neuer Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft zeigt beispielhaft, dass sich unklare Formulierungen in einem Konkurrenzverbot in aller Regel zum Nachteil des Verfassers auswirken, also meistens zu Lasten des Arbeitgebers. Mehr dazu im Update-Service.